- Die aktuelle Verkehrsplanung bevorzugt den Ausbau autogerechter Infrastrukturen und orientiert sich vorrangig an erwerbsbezogenen Bedarfen. Gleichstellungsrelevante Aspekte, wie zum Beispiel Wegeketten von Menschen mit Betreuungsaufgaben, Verkehrsarten wie Fuß- und Radverkehre sowie die Versorgung mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden vernachlässigt. In der Folge bleiben zentrale Mobilitätsbedürfnisse unberücksichtigt. Davon sind insbesondere Menschen mit wenig Einkommen, mit Betreuungsaufgaben oder in ländlichen Räumen betroffen.
- Die der Verkehrs- und Mobilitätsplanung zu Grunde liegenden gesetzlichen Regelungen folgen derzeit einem autozentrierten Leitbild. Eine geschlechtergerechte Mobilitätswende setzt demgegenüber auf eine integrierte Mobilitätsentwicklung, die geschlechterdifferenzierte Lebensrealitäten und vielfältige Mobilitätsbedürfnisse berücksichtigt und so Mobilitätsarmut verhindert. Dazu bedarf es einer gerechten Verteilung und Nutzung öffentlicher Räume.
- Damit die Mobilitätswende als Teil der sozial-ökologischen Transformation gelingen kann, gilt es, etwa im Rahmen eines Mobilitätsgesetzes, alle Verkehrsarten gleichzustellen und für Flächengerechtigkeit zwischen bebauten Flächen, Freiflächen und Verkehrsflächen zu sorgen. Die Berücksichtigung geschlechtergerechter und sozialer Anforderungen sowie deren rechtliche Verankerung in der Verkehrs- und Mobilitätsplanung sind zu gewährleisten. Für eine derartige Reform sind Ressourcen für die dafür notwendigen Daten- und Wissensgrundlagen bereitzustellen.