Über Gleichstellungsberichte
Die Gleichstellungsberichte der Bundesregierung analysieren wissenschaftlich fundiert den Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland, identifizieren Handlungsbedarfe und formulieren konkrete Handlungsempfehlungen. Die Berichte werden als Bundestagsdrucksache veröffentlicht und dem Bundestag sowie dem Bundesrat zugeleitet. Dort werden die Berichte in der Regel im Plenum und in Fachausschüssen vertieft diskutiert.
Die Gleichstellungsberichte der Bundesregierung sind Grundlage einer ziel- und wirkungsorientierten Gleichstellungspolitik, mit der die in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verankerte Gleichberechtigung von Frauen und Männern befördert werden soll. Soweit es die Datenlage ermöglicht, werden dabei die heterogenen Lebensverhältnisse der Geschlechter berücksichtigt und der Blick auf Verwirklichungschancen unabhängig vom Geschlecht gelenkt. Die Erkenntnisse und Ergebnisse werden von Verwaltung, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft diskutiert und bieten der Bundesregierung Entscheidungshilfen an. Die Berichte sind somit Teil des demokratischen Willensbildungs- und Politikprozesses.
Die Gleichstellungsberichterstattung der Bundesregierung ist im Vergleich zu Berichtsprozessen in anderen Politikfeldern noch relativ neu. Im Jahr 2025 wurden beispielsweise der Neunte Altersbericht und der 17. Kinder- und Jugendbericht veröffentlicht. Zur Gleichstellung von Frauen und Männern wurden bislang vier Gleichstellungsberichte vorgelegt: zwei Überblicksberichte und zwei Schwerpunktberichte.
Bestandteile und Arbeitsprozess
Die Gleichstellungsberichte bestehen aus zwei Teilen. Kern des Gleichstellungsberichts ist ein Gutachten, das von einer unabhängigen Sachverständigenkommission erarbeitet wird. Die Sachverständigen werden durch den Bereich Gleichstellungsberichte in der Bundesstiftung Gleichstellung unterstützt. Zudem können die Sachverständigen Expertisen beauftragen und Fachgespräche durchführen.
Das Gutachten wird an das zuständige Ministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend übergeben und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Nach der Übergabe erarbeitet das Gleichstellungsministerium unter Einbeziehung der anderen Ressorts der Bundesregierung eine ressortübergreifende Stellungnahme zum Gutachten, die vom Kabinett beschlossen wird. Das Gutachten der Sachverständigen und die Stellungnahme der Bundesregierung werden anschließend als Gleichstellungsbericht dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet und als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
- Illustration: Ka Schmitz / Imke Schmidt-Sári
- Rechte: Bundesstiftung Gleichstellung
Meilensteine der Gleichstellungsberichterstattung
Beschluss von Bundestag und Bundesrat zu einer regelmäßige Berichterstattung
Im Nachgang der Veröffentlichung des Ersten Gleichstellungsberichts wird die Gleichstellungsberichterstattung auf Antrag der Bundestagsfraktionen CDU/CSU und FDP verstetigt (Bundestag 2012a). Demzufolge legt die Bundesregierung mit Beschluss des Deutschen Bundestages vom 13.12.2012 (Deutscher Bundestag 2012b) und des Bundesrats am 23.09.2011 (Bundesrat 2011) einmal in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland vor.
Erster Gleichstellungsbericht
Neue Wege – Gleiche Chancen Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf
Mehr lesenBeauftragung Erster Gleichstellungsbericht
Die Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen, beauftragt 2008 den Ersten Gleichstellungbericht, der die Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf analysiert.
Vereinbarung über Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern
Die Regierung aus CDU, CSU und SPD vereinbart im Koalitionsvertrag (CDU/CSU/SPD 2005) erstmals, einen „Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern“ zu erstellen. In einer nachfolgenden Regierungserklärung sollen zudem Fortschritte aufgezeigt, verbleibende Defizite benannt und die sich daraus ergebenden Konsequenzen dargelegt werden.
Wirkung der Gleichstellungsberichte
Die Erkenntnisse und Empfehlungen der Gleichstellungsberichte werden vor allem von gleichstellungspolitischen Akteur*innen in der Verwaltung, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft rezipiert. Sie fließen zudem in die politische Steuerung ein.
Empfehlungen aus den Gleichstellungsberichten fanden beispielsweise Eingang in die Wahlprogramme der Parteien wie in Koalitionsverträge. So greift der Koalitionsvertrag der 18. Legislaturperiode (2013-2017) die Lebensverlaufsperspektive des Ersten Gleichstellungsberichts auf. Der Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode (ab 2021) berücksichtigt mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt, Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für Gründerinnen in der Digitalbranche und Reformen in der Plattformarbeit Handlungsempfehlungen des Dritten Gleichstellungsberichts.
Die gleichstellungspolitischen Vereinbarungen der Koalitionsverträge werden wiederum durch die Verwaltung umgesetzt. Ein Beispiel dafür ist die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung. Diese wurde im Zweiten Gleichstellungsbericht empfohlen und auf der Grundlage des Koalitionsvertrags der 19. Legislaturperiode (2017-2021) umgesetz.
Die Analysen der Gutachten fließen zudem in die Gleichstellungsstrategie ein und unterstützen die Ausarbeitung gleichstellungspolitischer Ziele und Indikatoren.
Die Einrichtung einer Stiftung bzw. einer wissenschaftlichen Beratungs-, Service- und Transfereinrichtung für die Gleichstellungspolitik geht ebenfalls auf den Zweiten Gleichstellungsbericht zurück. Heute unterstützt die Bundesstiftung Gleichstellung die Umsetzung gleichstellungspolitischer Strategien und Instrumente.
Im folgenden Slider finden Sie außerdem für die bisherigen Gleichstellungsberichte erstellte Bilanzierungen.
Quellen
Bundesrat (2011): Beschluss des Bundesrates. Erster Gleichstellungsbericht Neue Wege – Gleiche Chancen Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf und Stellungnahme der Bundesregierung. BR-Drucksache 376/11 (Beschluss) Berlin.
CDU/CSU/SPD (2005): Gemeinsam für Deutschland. Mit Mut und Menschlichkeit. Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD.
CDU/CSU/SPD (Hg.) (2013): Deutschlands Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD.
CDU/CSU/SPD (Hg.) (2018): Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD.
Deutscher Bundestag (2012a): Antrag der Abgeordneten Dorothee Bär et al. und der Fraktion der FDP. Geschlechtergerechtigkeit im Lebensverlauf. Drucksache 17/8879, Berlin.
Deutscher Bundestag (2012b): Stenografischer Bericht 214. Sitzung. Plenarprotokoll 17/214, Berlin.
SPD/Bündnis 90/Die Grünen/FDP (Hg.) (2021): Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nchhaltigkeit. Koalitionsvertrag von SPD/Bündnis 90/Die Grünen/FDP.