Gleichstellungsberichte der Bundesregierung
Seit 2011 legt die Bundesregierung dem Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Gleichstellung der Geschlechter vor. Die Gleichstellungsberichte analysieren den Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland, identifizieren Handlungsbedarfe und formulieren konkrete Handlungsempfehlungen. Kern der Gleichstellungsberichte ist das Gutachten einer unabhängigen Sachverständigenkommission. Die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen sollen in die Arbeit der Verwaltung, Politik und Gesetzgebung einfließen.
Die bislang vorgelegten Berichte haben sich mit gleichstellungsrelevanten Verwirklichungschancen im Lebensverlauf, der Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit, der gleichstellungsorientierten Gestaltung der Digitalisierung und dem Klimawandel befasst.
Das folgende illustrierte Video erklärt kurz und verständlich, was die Gleichstellungsberichte der Bundesregierung sind, wie sie entstehen, welche Themen sie behandeln.
Hier können Sie mehr über die Gleichstellungsberichte der Bundesregierung nachlesen.
Aktueller Gleichstellungsbericht
Der aktuelle Vierte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung setzt den Themenschwerpunkt Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation. Die Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus hatte im März 2023 eine interdisziplinäre Kommission aus elf Sachverständigen berufen. Das Gutachten haben die Sachverständigen im Januar 2025 an die Ministerin übergeben.
Vierter Gleichstellungsbericht: Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation












