Informationen zu den Gleichstellungs-Berichten in Leichter Sprache

Der Gleichstellungs-Bericht allgemein

Die Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland
ist noch nicht in allen Lebens-Bereichen gut.
Das soll in Zukunft besser werden.
Deshalb untersucht eine Gruppe von Fachleuten
den Stand der Gleichstellung in Deutschland.
Diese Untersuchung findet ungefähr alle 4 Jahre
im Auftrag der Bundes-Regierung statt.

Die Ergebnisse der Untersuchung stehen in einem Gutachten.
In dem Gutachten stehen auch Vorschläge dazu,
wie die Gleichstellung in Zukunft besser werden kann.
Diese Vorschläge heißen Handlungs-Empfehlungen.
Sie richten sich an die Politik, Verwaltung, Wissenschaft,
Wirtschaft und an Interessen-Vertretungen von Arbeitnehmer*innen.

Die Bundes-Regierung bekommt das fertige Gutachten
und schreibt dazu eine Stellungnahme, also eine Bewertung.
In der Stellungnahme steht,

  • wie die Bundes-Regierung über das Gutachten denkt.
  • welche Vorschläge die Bundes-Regierung umsetzen will.

Das Gutachten und die Stellungnahme bilden zusammen
den Gleichstellungs-Bericht der Bundes-Regierung.

Über den Vierten Gleichstellungsbericht

Jeder Gleichstellungsbericht hat ein eigenes Thema.
Das Thema des Vierten Gleichstellungsberichts ist:
Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation.

Sozial-ökologische Transformation bedeutet:
Wir verändern unsere Gesellschaft und Wirtschaft so,
dass die Umwelt geschützt wird.
Dabei werden alle Menschen gerecht behandelt.
Das heißt: Wir wollen die Natur bewahren,
weniger Müll produzieren und erneuerbare Energien benutzen.
Männer und Frauen sollen einen gerechten Zugang zu Essen,
Gesundheit und anderen lebenswichtigen Dingen haben.
Sie sollen auch gleich viel Wohlstand erreichen können.
Das Ziel ist eine Welt, in der jeder Mensch
die gleichen Chancen hat.