GFMK begrüßt den Vierten Gleichstellungsbericht „Geschlechtergerechtigkeit in der sozial-ökologischen Transformation“

15.07.2025

Der vierte Gleichstellungsbericht auf der 35. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder

Am 26. und 27. Juni 2025 tagte die 35. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) in Essen. Mit auf der Tagesordnung stand ein Antrag des Saarlandes zum Vierten Gleichstellungsbericht, der mehrheitlich ohne Gegenstimmen angenommen wurde.

Frauen, einkommensarme und andere strukturell benachteiligte Menschen besonders stark betroffen

Die GFMK bekräftigt die Erkenntnisse des Berichts, dass einkommensarme und andere strukturell benachteiligte Menschen besonders stark vom Klimawandel betroffen sind. Darüber hinaus erkennt sie an, dass die Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel mit unterschiedlich hohen Belastungen und Gestaltungsmöglichkeiten für die Geschlechter verbunden sind. Die GFMK unterstützt die Forderung, dass staatliche Institutionen und alle relevanten Akteur*innen eine gerechte Verteilung der Chancen und Lasten der Transformation sicherstellen müssen.

Gleichstellung als Querschnittsthema

Im zweiten Beschlusspunkt wird betont, dass Gleichstellungsaspekte in Transformationsprozessen zu beachten auch bedeutet Gleichstellung als Querschnittsthema in allen Handlungsfeldern zu berücksichtigen. Die GFMK bekräftigt frühere Beschlüsse (TOP 12.1. der 31., TOP 9.1 der 32. sowie TOP 5.2. der 33. GFMK) und fordert, dass Gender Mainstreaming sowohl bei der Umsetzung von klimapolitischen Maßnahmen als auch in der Mobilitäts- und Verkehrsplanung mit einbezogen wird.

Weiterentwicklung der Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung

Im dritten Beschlusspunkt spricht sich die GFMK dafür aus, dass die Bundesregierung ihre Gleichstellungsstrategie weiterentwickelt, insbesondere in Hinblick auf die Handlungsfelder des Vierten Gleichstellungsberichts – und mit einem ressortübergreifenden Verständnis. Im Zuge dessen sollte sich die Bundesregierung laut GFMK mit den Handlungsempfehlungen des Berichtes im Einzelnen befassen und die entsprechenden Handlungsfelder des Vierten Gleichstellungsberichts bearbeiten. Die Bundesstiftung Gleichstellung soll der Bundesregierung bei der Umsetzung beratend und unterstützend zur Seite stehen. Im Rahmen dessen spricht sich die GFMK auch für eine angemessene personelle und finanzielle Ausstattung der Stiftung aus.

Messung der geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Maßnahmen

Desweiteren bittet die GFMK die Bundesregierung, bestehende oder geplante Prüf- und Kontrollinstrumente wie Monitoring-Mechanismen und gleichstellungsorientierte Gesetzesfolgenabschätzung so zu nutzen, dass die geschlechtsspezifischen Auswirkungen von Maßnahmen in den relevanten Handlungsfeldern der Transformation überprüft und gemessen werden. Außerdem soll sichergestellt werden, dass geschlechterdifferenzierte Daten zu den Handlungsfeldern des Vierten Gleichstellungsberichts bundeseinheitlich erfasst, zur Verfügung gestellt und entsprechende Indikatoren entwickelt werden.

Klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten

Abschließend bittet die GFMK die zuständigen Fachminister*innenkonferenzen, den Vierten Gleichstellungsbericht zur Kenntnis zu nehmen und gleichstellungspolitische Ansätze in ihren Fachpolitiken zu verankern. Die GFMK fordert die Minister*innen dazu auf, in ihrer Verantwortung gleichstellungspolitische Maßnahmen aktiv zu verfolgen und umzusetzen.

Link zum vorläufigen Protokoll der 35. GFMK.

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Quellenangaben

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