Zweiter Gleichstellungsbericht
Erwerbs- und Sorgearbeit gemeinsam neu gestalten
Der Zweite Gleichstellungsbericht (BT-Drs. 18/12840) wurde 2017 veröffentlicht und knüpft an die Erkenntnisse des Ersten Gleichstellungsberichts an. Das Gutachten der Sachverständigenkommission konzentriert sich auf die Frage, welche konkreten Schritte notwendig sind, um gleiche Verwirklichungschancen unabhängig vom Geschlecht tatsächlich durchzusetzen und bestehende Nachteile abzubauen. Eine zentrale Empfehlung der Sachverständigen ist die Abkehr vom „Normalarbeitsverhältnis“ hin zu einem „Erwerb-und-Sorge-Modell“. Diese Modell soll es allen Menschen ermöglichen, Erwerbsarbeit und private Sorgearbeit ohne Nachteile miteinander zu vereinbaren. Mit dem Gender Care Gap wurde ein zentraler Indikator gleicher Verwirklichungschancen berechnet. Er prägt inzwischen maßgeblich den öffentlichen Diskurs zur Verteilung unbezahlter Sorgearbeit.
Beauftragung
Im April 2015 beauftragte die damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, eine interdisziplinär zusammengesetzte Sachverständigenkommission mit der Erstellung des Gutachtens für den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Den Vorsitz der Kommissionübernahm Prof. Dr. Eva Kocher.
Das Gutachten der Sachverständigenkommission wurde Anfang 2017 an die Bundesregierung übergeben und im Juni 2017 als Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung mit dem Titel „Erwerbs- und Sorgearbeit gemeinsam neu gestalten“ veröffentlicht.
Inhalte des Zweiten Gleichstellungsberichtes
Das Gutachten zum Zweiten Gleichstellungsbericht baut auf der umfassenden Analyse der Gleichstellungssituation in Deutschland auf, die im Ersten Gleichstellungsbericht vorgenommen wurde. Es orientiert sich ebenfalls an einer Lebensverlaufsperspektive und beleuchtet sowohl den aktuellen Stand als auch potenzielle Handlungsansätze für die Gleichstellungspolitik.
Die Sachverständigenkommission erarbeitete als Grundlage für ihre Arbeit eine Leitidee:
»Wir streben eine Gesellschaft mit gleichen Verwirklichungschancen von Frauen und Männern an, in der die Chancen und Risiken im Lebensverlauf gleich verteilt sind.«
Quelle: Bundesregierung, 2017, Zweiter Gleichstellungsbericht: 77
Die Sachverständigenkommission geht auf dieser Grundlage davon aus, dass eine gleichstellungsorientierte Gestaltung der Erwerbs- und Sorgearbeit es allen Menschen ermöglichen muss, diese Bereiche im Lebensverlauf gleichberechtigt und ohne Benachteiligung miteinander zu verbinden – unabhängig vom Geschlecht. Für Frauen bedeutet dies insbesondere die Möglichkeit einer gleichen und partnerschaftlichen Beteiligung von Männern an privater Sorgearbeit sowie die Möglichkeit, Erwerbs- und Sorgearbeit im Lebensverlauf zu vereinbaren.
Für diesen Ansatz verwendet die Sachverständigenkommission den Begriff des Erwerb-und-Sorge-Modells. Danach soll es allen Menschen je nach den Anforderungen im Lebensverlauf möglich sein, neben der Erwerbsarbeit auch private Sorgearbeit zu leisten. Gleichzeitig muss informelle Sorgearbeit jederzeit zusammen mit Erwerbsarbeit gelebt werden können.
Im Gutachten betrachtete Sachverständigenkommision dazu wesentliche Übergangsphasen und Entscheidungssituationen im Lebensverlauf, etwa den Berufseinstieg, Karriereentscheidungen, die Familienphase mit Kindern, den Eintritt von Pflegefällen sowie Berufsausstieg und Altersvorsorge.
Darüber hinaus untersuchte die Sachverständigenkommission die Gleichstellungsorientierung in der Erwerbs- und Sorgearbeit, indem sie Organisation und Verteilung dieser beiden Arbeitsbereiche analysiertee.
Daraus ergeben sich konkrete gleichstellungspolitische Zielsetzungen für die Gestaltung der Erwerbs- und Sorgearbeit: Das Erwerb-und-Sorge-Modell fordert von der Politik, bestehende Probleme der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit aktiv anzugehen. Die gesellschaftliche Organisation der Sorgearbeit soll nicht weiter im Privaten individualisieren werden. Vielmehr ist es notwendig, durch eine institutionelle und politische Rahmung sicherzustellen, dass Zweiverdiener-Arrangements ohne Überforderung gelebt werden können.
Das Erwerbs-Sorge-Modell als Fokusthema der Bundesstiftung GleichstellungIm Rahmen der Arbeit am Zweiten Gleichstellungsbericht erstellten die Sachverständigen außerdem gemeinsam mit der Geschäftsstelle das Veranstaltungsset „Weichen stellen durch Gleichstellung“.
Bei Interesse am Material des Veranstaltungssets oder Fragen dazu, senden Sie uns bitte eine E-Mail an gleichstellungsberichte@bundesstiftung-gleichstellung.de.
Die Sachverständigenkommission
Die Sachverständigenkommission hat ihre Arbeit mit der Übergabe des Gutachtens für den Zweiten Gleichstellungsbericht im Januar 2017 abgeschlossen. Die Angaben zu den Mitwirkenden beziehen sich auf den damaligen Stand und wurden seit Anfang 2018 nicht mehr aktualisiert.
Prof. Dr. Eva Kocher (Vorsitzende)
Rechtswissenschaften, Universität Frankfurt (Oder)
Prof. Dr. Thomas Beyer
Rechtswissenschaften, Technische Hochschule Nürnberg
Jun.-Prof. Dr. Eva Blome
Kulturwissenschaften, Universität Greifswald
Prof. Dr. Holger Bonin
Wirtschaftswissenschaftlen, Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit GmbH (IZA)
Prof. Dr. Ute Klammer
Sozialpolitik, Universität Duisburg-Essen
Prof. Dr. i. R. Uta Meier-Gräwe
Wirtschaftswissenschaften und Soziologie, zuletzt Justus-Liebig-Universität Gießen
Prof. Ph.D. Helmut Rainer
Volkswirtschaftslehre, ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München
Prof. Dr. Stephan Rixen
Rechtswissenschaften, Universität Bayreuth
Christina Schildmann
Politikwisenschaften, Hans-Böckler-Stiftung
Prof. Dr. Carsten Wippermann
Soziologie, Katholische Stiftungsfachhochschule München
Anne Wizorek
Literaturwissenschaften, Autorin, Beraterin für digitale Medien
Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok
Volkswirtschaftslehre, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Geschäftsstelle Zweiter Gleichstellungsbericht
Für die wissenschaftliche und organisatorische Unterstützung der Sachverständigenkommission wurde beim Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. eine Geschäftsstelle Zweiter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung eingerichtet. Die Geschäftsstelle bestand aus einem interdisziplinären Team mit Expert*innen aus Politikwissenschaften, Soziologie, Sozialwissenschaften, Jura und Ökonomie und spiegelte die Zusammensetzung der Kommission wider. Sie arbeitete an den Standorten Berlin und Frankfurt am Main und war bis Ende 2018 tätig, als ihre Aufgaben abgeschlossen wurden.
Mitarbeitende der Geschäftsstelle
- Dr. Regina Frey, Politikwissenschaft, Leitung
- Debora Gärtner, Volkswirtschaftslehre, Wissenschaftliche Mitarbeiterin
- Dr. Mara Kuhl, Politikwissenschaft, Wissenschaftliche Mitarbeiterin
- Katrin Lange, Politikwissenschaft, Wissenschaftliche Mitarbeiterin
- Sophie Rotino, Rechtswissenschaft, Wissenschaftliche Mitarbeiterin
- Sebastian Scheele, Soziologie, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
- Anne Stahlmann, Haushalts- und Dienstleistungswissenschaften, Wissenschaftliche Mitarbeiterin
- Gudrun Hahnenstein, Sachbearbeitung
- Jessica Schon, Projektassistenz
