Erster Gleichstellungsbericht
Neue Wege – Gleiche Chancen: Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf
Der Erste Gleichstellungsbericht (BT-Drs. 17/6240) aus dem Jahr 2011 zeigt unter der Vorgabe „Gleichstellungspolitik in der Lebensverlaufsperspektive“ zentrale gleichstellungspolitische Handlungsbedarfe auf, die nach wie vor aktuell sind. Die Lebensverlaufsperspektive nimmt die langfristigen Auswirkungen bestimmter Ereignisse und Entscheidungen auf den Lebensverlauf in den Blick. Kristallisationspunkte bilden dabei die Übergänge von einer Lebensphase in die nächste, zum Beispiel der Eintritt in das Berufsleben oder die Familiengründung. Die Sachverständigenkommission befasste sich insbesondere mit den Handlungsfeldern Erwerbsleben und Bildung, mit Rollenbildern im Recht, Zeitverwendung im Spannungsfeld von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie sozialer Sicherung im Alter.
Beauftragung
2005 legte der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD erstmals fest, dass in jeder Legislaturperiode ein „Bericht zur Gleichstellung von Frauen und Männern“ erstellt werden soll.
Drei Jahre später, im Jahr 2008, beauftragte Dr. Ursula von der Leyen, damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, eine interdisziplinär zusammengesetzte Sachverständigenkommission unter der Leitung von Prof. Dr. Marion Schick damit, das Gutachten für den Ersten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung zu erstellen. Mit ihrer Berufung zur Ministerin für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg im Februar 2010 legte Dr. Marion Schick den Vorsitz der Kommision nieder. Ab April 2010 übernahm Prof. Dr. Ute Klammer die Rolle der Kommissionsvorsitzenden.
Das Gutachten der Sachverständigenkommission wurde im Januar 2011 an die Bundesregierung übergeben und im Juni 2011 als Erster Gleichstellungsbericht der Bundesregierung mit dem Titel „Neue Wege – Gleiche Chancen. Gleichstellung von Frauen und Männern im Lebensverlauf“ veröffentlicht.
Inhalte des Ersten Gleichstellungsberichtes
Unter der Vorgabe „Gleichstellungspolitik in der Lebensverlaufsperspektive“ ermittelte die Sachverständigenkommission gegenwärtigen und zukünftigen gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf. Die Lebensverlaufsperspektive ermöglicht dabei die Betrachtung von Ungleichheiten über den gesamten Lebensverlauf. Lebensverläufe werden unter anderem durch verschiedene Lebensphasen und unterschiedliche Institutionen geformt. Kristallisationspunkte bilden dabei die Übergänge von einer Lebensphase in die nächste, zum Beispiel den Eintritt in das Berufsleben oder die Familiengründung. Die Lebensverlaufsperspektive verdeutlicht die langfristigen Auswirkungen von wichtigen Ereignissen und Entscheidungen in unterschiedlichen Lebensphasen auf soziale Gruppen unter gegebenen Rahmenbedingungen und ermöglicht deren Vergleich.
Die Sachverständigenkommission erarbeitete als Grundlage für ihre Arbeit ein Leitbild, das eine langfristige Orientierung für die Neuausrichtung der Institutionen bieten und schrittweise politisch umgesetzt werden sollte.
»Wir streben eine Gesellschaft mit Wahlmöglichkeiten an. Die Beschäftigungsfähigkeit von Männern und Frauen wird durch eine gute Ausbildung gesichert. Sie werden befähigt, für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen und auch eine eigene soziale Sicherung aufzubauen. Die beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen von Frauen und Männern werden gleichermaßen geschätzt und entgolten. Durch eine angemessene Infrastruktur für Kindertagesbetreuung, schulische Erziehung und Pflege sowie flexible Arbeitszeiten in den Unternehmen wird die Vereinbarkeit für Beruf und Familie gewährleistet. Die Erwerbsverläufe werden durch Optionen auf eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit oder eine vorübergehende und reversible Verkürzung der Arbeitszeit flexibilisiert. Die Gesellschaft unterstützt die Wahrnehmung dieser Optionen zur Kindererziehung und -betreuung, Pflege und Weiterbildung. Es werden besondere Anreize gesetzt, damit die Optionen in den gesellschaftlich gewünschten Feldern sowohl von Frauen als auch von Männern genutzt werden. Die Nutzung dieser Optionen darf nicht zu Nachteilen in der Alterssicherung führen.«
Quelle: Bundesregierung, 2011, Erster Gleichstellungsbericht: 48
Zentrale Empfehlungen des Ersten Gleichstellungsberichts
- Rollenbilder im Recht: Modernisierung der Rollenbilder und konsistente Ausrichtung des Rechts am Leitbild der Gleichberechtigung
- Bildung: Abwärtsspiralen verhindern und Wahlmöglichkeiten in allen Lebensphasen fördern
- Erwerbsleben: Fehlanreize beseitigen, Entgeltgleichheit und Aufstiegschancen schaffen
- Zeitverwendung: Flexibilität ermöglichen und unterschiedliche Formen von Arbeit stärken
- Alter: Honorierung der Pflegearbeit verbessern und Alterssicherung armutsfest machen
Die Sachverständigenkommission
Die Sachverständigenkommission hat ihre Arbeit mit der Übergabe des Gutachtens für den Ersten Gleichstellungsbericht im Januar 2011 abgeschlossen. Die Angaben zu den Mitwirkenden beziehen sich auf den Stand bei der Übergabe der Gutachtens.
Prof. Dr. Ute Klammer (Vorsitzende)
Sozialpolitik, Universität Duisburg-Essen
Prof. Dr. Gerhard Bosch
ab Februar 2010, Soziologie, Universität Duisburg-Essen
Prof. Dr. Cornelia Helfferich
Sozialwissenschaften, Evangelische Fachhochschule Freiburg
Prof. Dr. Tobias Helms
bis November 2010, Rechtswissenschaften, Philipps-Universität Marburg
Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe
Wirtschaftslehre, Justus-Liebig-Universität Gießen
Prof. Dr. Paul Nolte
Geschichtswissenschaften, Freie Universität Berlin
Prof. Dr. Marion Schick
Vorsitz bis März 2010, Wirtschaftswissenschaften, Hochschule für angewandte Wissenschaften München
Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms
Rechtswissenschaft, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg
Prof. Dr. Martina Stangel-Meseke
Wirtschaftspsychologie, BiTS Business and Information Technology School gGmbH
Geschäftsstelle Erster Gleichstellungsbericht
Die Arbeit der Sachverständigenkommission wurde durch eine Geschäftsstelle unterstützt. Diese war von Januar 2009 bis Februar 2012 bei der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. angesiedelt.


