Bereits bei der Entwicklung digitaler Technik müssen vielfältige Perspektiven einbezogen werden, um den vielfältigen Lebensrealitäten aller Menschen gerecht zu werden. Methoden zur Entwicklung diskriminierungsfreier und geschlechtergerechter Informations- und Kommunikationstechnik-(IKT-)Systeme müssen für die praktische Anwendung standardisiert und systematisch umgesetzt werden.
Dritter Gleichstellungsbericht
Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten
Der 2021 veröffentlichte Dritte Gleichstellungsbericht (BT-Drs. 90/30750) bezieht sich erstmals auf ein Schwerpunktthema: die digitale Transformation. Die Sachverständigenkommission untersuchte zahlreiche gleichstellungrelevante Aspekte der Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft. Dazu gehören beispielweise Arbeitskulturen in der Digitalbranche, Diskriminierungsrisiken algorithmischer Systeme, digitale Gewalt und Geschlechterstereotype in den sozialen Medien. Ein zentraler Ansatz der Sachverständigenkommission ist eine soziotechnische Perspektive auf die Digitalisierung. Technologische Entwicklungen müssen demzufolge im jeweiligen gesellschaftlichen Kontext betrachtet, beurteilt und aktiv gestaltet werden. Dazu gehört auch der Blick auf Geschlechterverhältnisse, die die Digitalisierung prägen und zugleich von ihr geprägt werden.
Beauftragung
Im April 2019 beauftragte die damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Franziska Giffey, eine interdisziplinäre Sachverständigenkommission mit der Erstellung des Gutachtens für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Den Vorsitz hatte Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok, die bereits beim Zweiten Gleichstellungsbericht Teil der Kommission war.
Das Gutachten der Sachverständigenkommission wurde im Januar 2021 an die Bundesregierung übergeben und im Juni 2021 als Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung mit dem Titel „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ veröffentlicht.
Inhalte des Dritten Gleichstellungsberichtes
Der Berichtsauftrag der Bundesregierung lautete: Welche Weichenstellungen sind erforderlich, um die Entwicklungen in der digitalen Wirtschaft so zu gestalten, dass Frauen und Männer gleiche Verwirklichungschancen haben?
Die Sachverständigenkommission entwickelte diesen Auftrag weiter und betrachtete die Digitalisierung schichtweise: von der Digitalbranche über die digitale und die digitalisierte Wirtschaft bis hin zur Gesellschaft insgesamt. Gleichstellungspolitische Strukturen und Instrumente dienen dabei als Nährboden für die Förderung der Gleichstellung in allen Bereichen. Veranschaulicht wurde dies im sogenannten Zwiebelmodell.
Zentrale Ansätze des Dritten Gleichstellungsberichts
Die Sachverständigenkommission erarbeitete als Grundlage für ihre Arbeit eine Leitidee:
»Gleichstellung bedeutet […] eine Gesellschaft mit gleichen Verwirklichungschancen für alle Menschen unabhängig vom Geschlecht, in der die Chancen und Risiken im Lebensverlauf […] gleich verteilt sind.«
Für die Arbeit am Bericht verständigte sich die Kommission auf zwei zentrale Ansätze, um die Zusammenhänge zwischen digitaler Transformation und Gleichstellung der Geschlechter zu betrachten: den Ansatz der Verwirklichungschancen des Ökonomen und Philosophen Amartya Sen sowie den soziotechnischen Ansatz nach der Sozialwissenschaftlerin und Informatikerin Enid Mumford.
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Im Zentrum des Ansatzes der Verwirklichungschancen steht die Idee einer substanziellen Chancengleichheit. Es geht dabei nicht nur darum, bestehende Zugangsbarrieren abzubauen, sondern vor allem um die Beseitigung von strukturellen Ungleichheiten. Diese können selbst dann bestehen bleiben, wenn die Startbedingungen für alle gleich sind.
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Der soziotechnischen Perspektive zufolge werden technologische Entwicklungen im jeweiligen gesellschaftlichen Kontext betrachtet, beurteilt und aktiv gestaltet.
In Bezug auf Gleichstellungsfragen bedeutet dies: Geschlechterverhältnisse prägen die Digitalisierung während sich die Digitalisierung auf Geschlechterverhältnisse auswirkt. Digitalisierung und Geschlechterverhältnisse beeinflussen sich somit wechselseitig.
Zentrale Bereiche für eine geschlechtergerechte digitale Transformation
- Illustration: Ka Schmitz / Imke Schmidt-Sári
- Rechte: Bundesstiftung Gleichstellung
Technikgestaltung für eine geschlechtergerechte Digitalisierung
- Illustration: Ka Schmitz / Imke Schmidt-Sári
- Rechte: Bundesstiftung Gleichstellung
Geschlechtergerechter Zugang und Verbleib in der Digitalbranche
- Illustration: Ka Schmitz / Imke Schmidt-Sári
- Rechte: Bundesstiftung Gleichstellung
Gründungen in der Digitalwirtschaft
- Illustration: Ka Schmitz / Imke Schmidt-Sári
- Rechte: Bundesstiftung Gleichstellung
Plattformökonomie, neue Formen von Arbeit und Geschlechterverhältnisse
- Illustration: Ka Schmitz / Imke Schmidt-Sári
- Rechte: Bundesstiftung Gleichstellung
Arbeit und Arbeitsmarkt im digitalen Transformationsprozess
- Illustration: Ka Schmitz / Imke Schmidt-Sári
- Rechte: Bundesstiftung Gleichstellung
Anforderungen an Kompetenzen und Kompetenzerwerb
- Illustration: Ka Schmitz / Imke Schmidt-Sári
- Rechte: Bundesstiftung Gleichstellung
Algorithmen und Personalauswahl
- Illustration: Ka Schmitz / Imke Schmidt-Sári
- Rechte: Bundesstiftung Gleichstellung
Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit
- Illustration: Ka Schmitz / Imke Schmidt-Sári
- Rechte: Bundesstiftung Gleichstellung
Geschlechterstereotype und Soziale Medien
- Illustration: Ka Schmitz / Imke Schmidt-Sári
- Rechte: Bundesstiftung Gleichstellung
Geschlechtsbezogene digitale Gewalt
- Illustration: Ka Schmitz / Imke Schmidt-Sári
- Rechte: Bundesstiftung Gleichstellung
Daten und Grundrechte
- Illustration: Ka Schmitz / Imke Schmidt-Sári
- Rechte: Bundesstiftung Gleichstellung
Stärkung von gleichstellungspolitischen Strukturen und Instrumenten
Veröffentlichungen
Die Sachverständigenkommission beauftragte insgesamt 17 eigens für den Gleichstellungsbericht erstellte Expertisen, die öffentlich zugänglich sind. Nach Übergabe des Gutachtens hat die Geschäftsstelle zudem verschiedene Publikationen wie die illustrierte Kurzfassung sowie Themenblätter zu Schwerpunkten des Gutachtens erarbeitet.
Eine vollständige Übersicht der Publikationen, wie die Themenblätter, Dokumentationen sowie die Kurzfassung des Gutachtens und weitere Broschüren finden Sie unter Veröffentlichungen.
Im folgenden Slider finden Sie ausgewählte Publikationen.
Die Sachverständigenkommission
Die Sachverständigenkommission hat ihre Arbeit mit der Übergabe des Gutachtens für den Dritten Gleichstellungsbericht im Januar 2021 beendet. Die Angaben zu den Mitwirkenden beziehen sich auf den Stand bei der Übergabe der Gutachtens.
Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok (Vorsitzende)
Volkswirtschaftslehre, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Prof. Dr. Miriam Beblo
Volkswirtschaftslehre, Universität Hamburg
Prof. Dr. Claude Draude
Informatik, Universität Kassel
Prof. Dr. Thomas Gegenhuber
Betriebswirtschaftslehre, Johannes Kepler Universität Linz
Prof. Dr. Stephan Höyng
Pädagogik, Katholische Hochschule für Sozialwesen Berlin
Prof. Dr. Katja Nebe
Rechtswissenschaft, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Prof. Dr. Caroline Richter
Soziologie, Evangelische Hochschule Bochum
Prof. Dr. Hendrik Send
Betriebswirtschaftslehre, Hochschule Anhalt
Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann
Rechtswissenschaft, Goethe-Universität Frankfurt am Main
Prof. Dr. Timm Teubner
Wirtschaftsingenieurwesen, Technische Universität Berlin
Dr. Stefan Ullrich
Informatik, Weizenbaum-Institut
Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht
Zur wissenschaftlichen und organisatorischen Unterstützung der Sachverständigenkommission wurde beim Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. die „Geschäftsstelle Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung“ eingerichtet. Sie bestand aus einem interdisziplinären Team aus Politikwissenschaften, Soziologie, Sozialwissenschaften, Jura, Informatik und Ökonomie und spiegelte die Zusammensetzung der Kommission wider. Die Geschäftsstelle hatte ihren Sitz in Berlin. Mit Abschluss des Arbeitsauftrags beendete sie ihre Tätigkeit zum Ende des Jahres 2022.
Mitarbeitende der Geschäftsstelle
- Dr. Regina Frey, Leitung
- Sebastian Scheele, Leitung/Wissenschaftliche Mitarbeiter
- Dr. Ulrike Spangenberg, Leitung/Wissenschaftliche Mitarbeiterin
- Mirjam Dierkes, Leitung/Wissenschaftliche Mitarbeiterin
- Dr. Mara Kuhl, Bereichsleitung/Wissenschaftliche Mitarbeiterin
- Dr. Johanna Storck, Wissenschaftliche Mitarbeiterin
- Dr. Andrea Knaut, Wissenschaftliche Mitarbeiterin
- Jutta Kühl, Wissenschaftliche Mitarbeiterin
- Melanie Ebenfeld, Wissenschaftliche Mitarbeiterin
- Dr. Irem Güney-Frahm, Wissenschaftliche Mitarbeiterin
- Dr. Jana Gerlach, Wissenschaftliche Mitarbeiterin
- Mona Lach, Wissenschaftliche Mitarbeiterin
- Torsten Staab, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
- Marie Wittenius, Wissenschaftliche Mitarbeiterin
- Dr. Lisa Yashodhara Haller, Wissenschaftliche Mitarbeiterin
- Johanna Fuchs, Studentische Mitarbeiterin
- Anna Torgovnik, Studentische Mitarbeiterin
- Lea Möller, Studentische Mitarbeiterin



