Wege zum klimasozialen Wohnen | von Astrid Schaffert
Um die Klimaziele zu erreichen und eine nachhaltige Energiewende zu ermöglichen, ist die Transformation des Gebäudesektors notwendig. Jedoch kann diese bestehende soziale Ungleichheiten verschärfen, wenn sie unzureichend reguliert wird. Besonders Mietende – hierunter Alleinerziehende, Alleinlebende, Menschen mit geringen Einkommen und Personen mit Migrationshintergrund – müssen geschützt und unterstützt werden. Zudem sind Frauen prozentual stärker von Wohnkosten belastet als Männer. Politische Instrumente wie der Ausbau der (sozialen) Infrastruktur, sozial gestaffelte Förderprogramme, ordnungsrechtliche Reformen und eine Kompensation bei hohen CO2-Preisen sind entscheidend, um eine ausgewogene Balance zwischen ökologischer Notwendigkeit, ökonomischer Geschlechtergleichstellung und sozialer Gerechtigkeit zu gewährleisten. Letztlich entscheidet sich hier nicht nur das Klima von morgen, sondern auch die Frage, wie gerecht unsere Gesellschaft in Zukunft sein wird.
Im Wohnen verdichten sich zahlreiche soziale und klimarelevante Problemlagen. Diese betreffen vor allem Mietende, zu denen mehr als die Hälfte der Bevölkerung zählt. Hier gilt: Je geringer das Einkommen, desto höher ist der Anteil der Mietenden (Cludius et al. 2022). Frauen sind zudem prozentual stärker durch Wohnkosten belastet als Männer.
Dies resultiert nicht aus unterschiedlichen Mietpreisen pro Quadratmeter, sondern aus kombinierten Effekten von niedrigeren Einkommen, häufigerem Allein- oder Teilzeitstatus, geringerem Vermögen, Betreuungspflichten, Standortpräferenzen sowie strukturellen Rahmenbedingungen. Ein schlechter energetischer Standard des Wohnungsbestands führt zudem zu hohem Energieverbrauch und daraus resultierender steigender Kostenbelastung für Mietende. Dies betrifft auch selbstnutzende Eigentümer:innen mit geringen und mittleren Einkommen, deren Gebäude sich größtenteils in einem energetisch schlechten Zustand befinden.
Überbelastung durch Wohnkosten
Die Mietpreise sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen, allein im Jahr 2024 um durchschnittlich knapp 5 Prozent, in den Großstädten um bis zu 9 Prozent (Sagner/Voigtländer 2025). Die Belastung durch Mietzahlungen ist bei Einpersonenhaushalten besonders hoch. Ihre Mietbelastungsquote liegt im Durchschnitt bei knapp einem Drittel ihres Einkommens. Ist die Person weiblich, so ist sie noch etwas höher. Ähnliches gilt für Alleinerziehende. Haushalte mit zwei Personen mussten dagegen durchschnittlich weniger als ein Viertel ihres Einkommens für die Miete aufwenden (bpb/Destatis/WZB/BiB/DIW 2024).
Aufgrund der Heterogenität des Wohnungsmarktes verdecken die Durchschnittswerte besondere Problemlagen in den Städten, in denen die Wohnungsknappheit besonders ausgeprägt und die Preisbelastung dementsprechend hoch ist. In den 77 deutschen Großstädten leben mehr als 4,4 Millionen Haushalte in zu kleinen oder für das Haushaltseinkommen zu teuren Wohnungen. Das entspricht einem Anteil von 53 Prozent aller Mietendenhaushalte in diesen Großstädten (Holm et al. 2021). Die Versorgungslücke trifft auch hier untere Einkommensgruppen deutlich stärker und konzentriert sich bei ärmeren Alleinstehenden, Alleinerziehenden, Mietenden mit niedrigen Bildungsabschlüssen, aber auch bei Menschen mit Migrationshintergrund (ebd.).
Ungleichverteilung von Wohnfläche
Der steigende Mietpreis führt nicht nur zur finanziellen Überbelastung, sondern auch zu Überbelegung. 11,4 Prozent der Bevölkerung leben in überbelegten Wohnungen (Destatis 2025) – mit steigender Tendenz. Besonders betroffen sind hier alleinerziehende Mütter und ihre Kinder, von denen jede vierte in einer überbelegten Wohnung wohnt (Kenkmann et al. 2024). Im Gegensatz dazu haben Alleinlebende, vor allem Frauen, die größten Wohnflächen, mit durchschnittlich 55 m² pro Person im ersten Einkommensquintil und bis zu 100 m² im fünften Quintil. Alleinlebende sind besonders von Armut bedroht, vor allem wiederum alleinwohnende Frauen. Sie stellen etwa 20 Prozent der Bevölkerung Deutschlands. Mit steigendem Alter nimmt der Anteil Alleinlebender zu, dabei ist der Anteil der Frauen laut Öko-Institut unter den Alleinlebenden höher. Eine höhere Belastung von Frauen gilt auch bei den Wärme- und Stromkosten, obwohl sie absolut betrachtet geringere Stromkosten haben. Besonders betroffen sind wiederum alleinerziehende Mütter, die zudem zu einem höheren Anteil von Energiearmut betroffen sind (ebd.).
Geschlechterbezogene Ursachen von Wohnungsungleichheit
Frauen sind relativ zu ihrem Einkommen betrachtet folglich wohnkostenbedingt stärker belastet als Männer. Hauptursache ist das geringere Einkommen, wofür es wiederum vielfältige, in hohem Maße geschlechtsspezifische Ursachen gibt. Frauen verdienen im Durchschnitt nach wie vor weniger als Männer, dies erhöht den Anteil des Einkommens, der für Wohnen aufgewendet werden muss (SVK 2025). Besonders stark trifft das auf Alleinerziehende zu. Diese Gruppe besteht überwiegend aus Frauen (1,16 Millionen vs. 0,09 Millionen Haushalte). Alleinerziehende Mütter verdienen nochmals deutlich weniger als alleinerziehende Väter (Kenkmann et al. 2024). Frauen übernehmen darüber hinaus häufiger Pflegeaufgaben, was die Standort- und Wohnformentscheidungen auf Gebiete mit einer guten sozialen Infrastruktur, wie Pflege- und/oder Bildungseinrichtungen, einschränken kann. Diese können höhere Mieten aufweisen. Das geringere Vermögen und Eigenkapital von Frauen führt zu einem höheren Anteil an Mieterinnen und macht sie anfälliger für Mietsteigerungen (SVK 2025). Bei längeren Einkommensunterbrechungen oder Teilzeit könnten Bankbewertungen zu schlechteren Finanzierungsbedingungen führen, was wiederum den Immobilienerwerb verschlechtern kann.
Ungenügende Sanierungsrate
Aus klimapolitischer Sicht werden die Emissionsreduktionsziele im Gebäudesektor regelmäßig verfehlt. Von der Zielvorgabe von 67 Millionen Tonnen CO2– Äquivalenten im Jahr 2030 ist Deutschland mit 101 Megatonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2024 noch weit entfernt (ERK 2025). Der Wohngebäudebestand in Deutschland weist nach wie vor einen schlechten energetischen Stand auf. In 30 Prozent der Gebäude ist die oberste Geschossdecke nicht gedämmt. In 60 Prozent der Gebäude befinden sich unzureichend isolierte Fenster und 65 Prozent der Gebäude haben eine ungedämmte Fassade (BuVEG o. J.). Die momentane Sanierungsrate ist mit unter einem Prozent zu gering, um sowohl die Zielmarken des Klimaschutzgesetzes als auch der europäischen Lastenteilung zu erreichen. Daher ist eine Steigerung der Sanierungsambitionen nötig.
Vier Säulen der Ermöglichung und Entlastung
Für Mietende sowie selbstnutzende Eigentümer:innen stellt die ungenügende Sanierungsrate aufgrund eines zu hohen Energieverbrauchs eine hohe Kostenbelastung dar. Gerade aus Mietendensicht ist folglich ein Hinauszögern der Sanierungsbestrebungen keine Option. Es besteht vielmehr die Gefahr eines fossilen „Lock-Ins“. Aus sozialer Sicht ist daher eine Strategie der Ermöglichung und Entlastung zu empfehlen, die aus vier Säulen besteht und auf alle Felder der Klimapolitik anwendbar ist (vgl. Abbildung 1). Je nach Betroffenheit und Ausgestaltung der Maßnahmen, kann sie zu mehr Geschlechtergerechtigkeit beitragen. Sinnvoll ist in jedem Fall ein vorgeschalteter Sozial-Check, der auch Aspekte der Geschlechtergerechtigkeit beinhaltet.
Infrastruktur
Die Basis einer erfolgreichen Transformation ist eine gute öffentliche und soziale Infrastruktur. Regenerativ betriebene Wärmenetze befähigen den Umstieg auf eine erneuerbare Heizung auch in dichter Bebauung. Ein hoher Anteil an gemeinwohlorientiertem Wohnungsbestand führt zu günstigeren Mieten und tendenziell besser gedämmten Wohnungen. Eine dezentral vorgehaltene soziale Infrastruktur vermeidet längere Fahrten, wodurch nicht nur Emissionen eingespart, sondern aufgrund der ungleichen Verteilung der Care-Arbeit insbesondere Frauen entlastet werden.
Sozial gestaffelte Förderprogramme
Mit der zweiten Säule werden Haushalte in der Transformation spezifischer finanziell und organisatorisch unterstützt. Es gilt Förderinstrumente zu entwickeln, die Menschen mit unteren und mittleren Einkommen einen schnellen Umstieg auf einen CO2-freien Lebensstil ermöglichen. Dies kann in Form von höheren Zuschüssen für Haushalte mit geringeren Einkommen in dem relevanten Förderprogramm zur Gebäudesanierung (BEG) erfolgen (vgl. Zukunft KlimaSozial 2025) oder durch Unterstützungsmaßnahmen, die an Vulnerabilität (Abhängigkeit von fossilen Energien) gekoppelt sind. Auch von gezielten Förderaufschlägen für Vermietende, die im Gegenzug den Mietzins begrenzen, profitieren Haushalte im unteren Einkommenssegment, worunter überproportional weibliche Alleinerziehende und Alleinlebende fallen. Unterstützung sollte sich nicht nur auf finanzielle Zuwendungen beziehen, sondern darüber hinaus auf Hilfe bei der Beantragung der Fördermittel oder der Planung der Maßnahme. Hiervon können insbesondere ältere Menschen und Frauen profitieren, für die die Beantragung von Fördergeldern oder Krediten bisher nicht selten als zu hürdenreich erscheint oder oftmals schambehaftet ist.
Ordnungsrecht
Doch Infrastruktur und Fördermittel sind nicht ausreichend. Gerade wenn Alternativen schon vorhanden sind, sich Konsummuster grundlegend ändern müssen oder größere Investitionen getätigt werden müssen, braucht es auch die Ge- und Verbote des Ordnungsrechts. Sie gelten für alle, unabhängig vom Einkommen und Vermögen und ermöglichen Planungssicherheit. Im Gebäudesektor erhalten sie ein besonderes Gewicht, da Vermietende allein durch finanzielle Steuerungsinstrumente aufgrund des sogenannten Mieter-Vermieter-Dilemmas nur unzureichend erreicht werden.
Kompensation
Als vierte Säule braucht es eine Kompensation von ökologisch sinnvollen Lenkungssteuern wie beispielsweise CO2-Preisen. Diese haben meist eine regressive Verteilungswirkung und können dazu führen, dass ärmere Haushalte überlastet werden. Um die Überforderung zu verhindern und die Gerechtigkeitslücke zu schließen, sind finanzielle Kompensationszahlungen, wie beispielsweise ein Klimageld ein geeignetes Mittel. Besonders profitieren Einkommensärmere und Alleinerziehende, wenn Kinder berücksichtigt werden. Da sich die Herausforderungen der Transformation im Laufe der Zeit verändern, wird sich auch die Rolle des Klimageldes anpassen müssen, hin zu einem Härtefallgeld für Haushalte, die die Dekarbonisierung (finanziell oder aufgrund rechtlicher Restriktionen) nicht eigenständig bewältigen können.
Chancen einer klimasozialen Wohnungspolitik
Flankierende Ansätze speziell für den Gebäudesektor eröffnen zusätzliche Potenziale. Eine Erhöhung der Wohnflächeneffizienz, das heißt kleinere Flächen pro Person durch smarte und lebensphasenangepasste Grundrisse senkt den Flächenbedarf, entlastet den Wohnungsmarkt und kann helfen, Einsamkeit zu verhindern. Werden Quartierssanierungen durchgeführt, können Synergie- und Skaleneffekte gehoben und gemeinschaftliche Infrastrukturen gestärkt werden. Niedrigschwellige Beratung und Begleitung von Sanierungsmaßnahmen sowie angepasste Kreditbedingungen ermöglichen auch Haushalten ohne tiefgehende Managementkenntnisse die Durchführung derselben. Der Gleichstellungsbericht der Bundesregierung weist zudem auf die Notwendigkeit geschlechtersensibler Kommunikations- und Beratungsangebote hin (SVK 2025). Verbesserte Dämmung steigert den Wohnkomfort und verringert gesundheitliche Belastungen durch Feuchte und Schimmelbildung. Eine klimasoziale Wohnungspolitik schafft somit ökologische, ökonomische und soziale Mehrwerte.
-
bpb – Bundeszentrale für politische Bildung/Destatis – Statistisches Bundesamt/WZB – Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung/BiB – Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung/DIW Berlin – Das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (2024): Sozialbericht 2024 – Ein Datenreport für Deutschland.
BuVEG – Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e. V. (o. J.): Energieverbrauch in Gebäuden – es gibt viel zu tun.
Cludius, Johanna/Galster, Hannah/Noka, Viktoria/Schumacher, Katja (2022): Wie wohnt Deutschland? Wohnsituation, Wohnkosten und Wohnkostenbelastungen von Haushalten in Deutschland. Öko-Institut e. V., Berlin.
Destatis – Statistisches Bundesamt (2025): 17 % der EU-Bevölkerung leben in überbelegten Wohnungen.
ERK – Expertenrat für Klimafragen (2025): Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025.
Holm, Andrej/Regnault, Valentin/Sprengholz, Maximilian/Stephan, Meret (2021): Muster sozialer Ungleichheit der Wohnversorgung in deutschen Großstädten. Working Paper Forschungsförderung. Hans Böckler Stiftung.
Kenkmann, Tanja/Kreye, Konstantin/Schumacher, Katja/Unger, Nelly (2024): Geschlechtergerechte Gestaltung von Energiewende und Klimaschutz im Bereich Wohnen und Mobilität. Expertise für den Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Berlin: Bundesstiftung Gleichstellung.
Sachverständigenkommission (SVK) für den Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (2025): Gleichstellung in der sozial-ökologischen Transformation. Gutachten für den Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung. Berlin: Bundesstiftung Gleichstellung.
Sagner, Pekka/Voigtländer, Michael (2025): iw-Wohnindex. Wohnungsmarkt 2025: Rückkehr zur Normalität verläuft schleppend. Institut der deutschen Wirtschaft.
Zukunft KlimaSozial (2024): Eine sozial gerechte und klimaneutrale Zukunft sichern. 11 Thesen für eine Klimasozialpolitik.
Zukunft KlimaSozial (2025): Reformvorschlag für eine soziale Ausgestaltung der energetischen Gebäudesanierung.
-
Schaffert, Astrid (2026): Wege zum klimasozialen Wohnen. Blogbeitrag zum Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, Berlin: Bundesstiftung Gleichstellung, https://www.gleichstellungsbericht.de/blog/wege-zum-klimasozialen-wohnen-astrid-schaffert.
Autorin
Astrid Schaffert ist Referentin bei Zukunft KlimaSozial. Sie erarbeitet Analysen und Politikvorschläge, Kommunikations- und Umsetzungsstrategien und bringt diese in den öffentlichen Diskurs ein. Sie ist studierte Diplom-Sozialwirtin.