Zugang von Frauen zur betrieblichen und privaten Alterssicherung verbessern

Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.X.5, S. 196
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Tarifpartner
  • Unternehmen
Gleichstellungsbericht

Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.X.5, S. 196

Themenfelder
  • Geld

Mit der Möglichkeit des abschlagsfreien vorgezogenen Rentenzugangs nach 45 Beitragsjahren wurden Begünstigungen für besonders langjährig Versicherte eingeführt, die von der Beitragsäquivalenz abweichen. Sie stellen Frauen in ganz erheblichem Maße schlechter als Männer. Denn diese erfüllen zu einem sehr viel kleineren Anteil die Zugangsvoraussetzungen für den abschlagsfreien Vorruhestand, müssen diesen aber ungeachtet niedriger eigener Ansprüche über erhöhte Beitragszahlungen mitfinanzieren. Aus gleichstellungspolitischer Perspektive ist eine solche Leistung derzeit bedenklich. Aus dem gleichen Grund muss auch der Vorschlag, bei langjähriger rentenversicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit eine „Lebensleistungsrente“ zu garantieren, sorgfältig auf mögliche geschlechterdifferenzierte Anreiz- und Verteilungswirkungen hin überprüft werden.