Wiedereinstieg durch Beratung und Rechtsanspruch unterstützen

Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.VIII.1, S. 174 f.
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Bundesregierung
Gleichstellungsbericht

Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.VIII.1, S. 174 f.

Themenfelder
  • Arbeit

Die Sachverständigenkommission empfiehlt, einen Anspruch auf Teilnahme an Angeboten des Programms „Perspektive Wiedereinstieg“ für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger gesetzlich zu verankern. Die bestehenden Beratungsangebote des Bundesprogramms „Perspektive Wiedereinstieg“ und der Agenturen für Arbeit sowohl für Arbeitgeber als auch für Beschäftigte sind mit einer Lotsenfunktion auszustatten.

Um Hemmnisse abzubauen, wäre es zudem hilfreich, wenn eine lebensphasenbegleitende Beratung durch leistungsunabhängige Informationsstellen angeboten würde. Für die besonderen Beratungs- und Informationsbedarfe Alleinerziehender und von Eltern von Kindern mit Behinderung empfiehlt die Sachverständigenkommission spezialisierte (leistungs-)unabhängige Informationsstellen.  Die Ermöglichung von Teilzeitberufsausbildungen ist wesentlich für viele Wiedereinsteigende.