Weiterbildungsstrategie weiterentwickeln

Quelle: Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.10, S. 174 f.
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
Gleichstellungsbericht

Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.10, S. 174 f.

Themenfelder
  • Bildung/Wissen
  • Nachhaltigkeit/Klima

Der Fachkräftemangel ist bereits sichtbar und verstärkt sich. Dies verlangt eine Neuausrichtung der Weiterbildungsstrategie. Deren wichtigstes Ziel ist die Schaffung niedrigschwelliger Angebote mit einem Fokus auf gering Qualifizierte.

  • Die Sachverständigenkommission empfiehlt dafür die Einführung eines Rechts auf eine abgeschlossene Berufsausbildung. Dieses Recht sollte mit der Bereitstellung von Beratungs- und Förderangeboten verknüpft werden. Erwerbstätige sollten Angebote unabhängig von der Förderung durch den Arbeitgeber in Anspruch nehmen können. Ein Mindestqualifizierungsentgelt in Höhe von 1.200 Euro sollte die Qualifizierungsphase unterstützen, erfolgreiche Abschlüsse sollten etwa durch Bonuszahlungen belohnt werden, ähnlich wie es in Bremen bereits der Fall ist.
  • Die Sachverständigenkommission empfiehlt, Zeiten für Bildung individualrechtlich durch die Ausweitung des BAföGs und des Aufstiegs-BAföGs zu ermöglichen: Die Programme sollten für die Erst- und Aufstiegsqualifikation für die Ausbildungsgänge duale Ausbildung und Studium gleichermaßen genutzt werden können. Die Antragstellung sollte vereinfacht werden, die Elternverdienst- und die Freibetragsgrenzen erhöht und weitere Vorbedingungen abgeschafft werden. Das BAföG sollte mit Wohngeld flankiert oder durch günstige Wohnungen für Auszubildende und Studierende ergänzt werden. Zudem sollten Alleinerziehende, die eine Erst- oder Aufstiegsqualifikation machen oder an Weiterbildungen teilnehmen möchten, von ihren Kommunen einen privilegierten Zugang zur Kinderbetreuung erhalten.