Weiterbildung und ihre Finanzierung reformieren
Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.IV.1.c., S. 148 f.
Steckbrief
Adressat*innen
- Bildungssektor
- Bundesregierung
- Landesregierungen
Gleichstellungsbericht
Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.IV.1.c., S. 148 f.
Themenfelder
- Arbeit
- Bildung/Wissen
Spezifische Probleme der Weiterbildung im Bereich der SAHGE-Berufe sieht die Kommission unter anderem darin, dass Weiterbildung oft vorausgesetzt, aber nicht finanziert wird, die Weiterbildungslandschaft unübersichtlich ist und höhere Qualifikation finanziell oft nicht honoriert wird.
Ziel ist ein Weiterbildungssystem mit klar aufeinander aufbauenden, geförderten Optionen, die zu Abschlüssen führen, wie sie auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt und honoriert werden. Für die Berufe des dualen Ausbildungssystems besteht eine solche Aufstiegsqualifizierung (zum Beispiel zum Meister oder Fachwirt); für die SAHGE-Berufe gilt dies bislang nur für einzelne Berufe. Zudem sollte die Vereinbarkeit von Weiterbildung und Sorgearbeit im Lebensverlauf gewährleistet sein.
Weiterbildungsgutscheine haben sich als Instrument erwiesen, das überdurchschnittlich oft von Frauen in sozialen Berufen in Anspruch genommen wird – auch in Ermangelung betrieblicher oder sonstiger anderer Finanzierungsmöglichkeiten. Die Sachverständigenkommission empfiehlt, diese Fördermöglichkeiten vorübergehend auszuweiten; den Aufbau einer strukturierten Weiterbildungsförderung können sie allerdings nicht ersetzen, weshalb sie nicht zur Dauerlösung werden dürfen. Auch eine verbesserte Erwachsenenbildungsförderung kann eine wichtige Rolle bei der Aufwertung der Berufe spielen.
Für den Bereich der Pflege empfiehlt die Sachverständigenkommission, Qualifikationsanforderungen entlang von Konzepten für Berufslaufbahnen auszugestalten, in denen Aus- und Fortbildung systematisch miteinander verzahnt und Übergänge in affine Studiengänge möglich sind. Für den Sprung von der Altenpflegehelferin oder vom Altenpflegehelfer zur Pflegefachkraft fehlt bislang eine konsistente Förderung; dies hängt mit der Definition der Anspruchsberechtigten im Rechtskreis des SGB III zusammen.
Die Arbeit in sozialen Berufen ist mit hohen gesundheitlichen Belastungen und körperlichen Verschleißerscheinungen verbunden. Deshalb sollten die Beschäftigten in diesen Berufen umschulen können, wenn absehbar ist, dass sie den Beruf auf Dauer nicht mehr ausüben werden können. Bislang ermöglicht das SGB III, Personen in sogenannten Mangelberufen, denen Arbeitslosigkeit nicht konkret droht, keine Umschulungsförderung. Die Sachverständigenkommission empfiehlt daher, die Möglichkeiten einer Umschulungsförderung zur Vermeidung künftiger Berufsunfähigkeit im Rahmen des SGB III zu prüfen.