Wahlmöglichkeiten der Beschäftigten bei der Wahl der Arbeitszeit verbessern
Quelle: Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 6.4, S. 195
Steckbrief
Adressat*innen
- Gesetzgebende
- Tarifpartner
- Unternehmen
Gleichstellungsbericht
Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 6.4, S. 195
Themenfelder
- Zeit
Die Wahlmöglichkeiten der Beschäftigten, die Arbeitszeit zu verringern und wieder auf einen Vollzeitarbeitsplatz zurückzukehren, sollten verbessert werden. Solche Optionen sollten in einem Gesetz über Wahlarbeitszeiten zusammengefasst werden, das neben dem Wunsch auf Teilzeitarbeit auch die Möglichkeiten einer Rückkehr zu Vollzeitarbeit oder vollzeitnaher Tätigkeiten ermöglicht. Gerade im Kontext der Vereinbarkeit von Familie und Führungstätigkeit für beide Geschlechter könnte eine kurze Vollzeit im Bereich von 30 bis 35 Wochenstunden ein Beitrag zur Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit sein. Die Tarifpartner und die Unternehmen sollten familienfreundliche „Arbeitszeitoptionsmodelle“ entwickeln, die den Bedürfnissen der Beschäftigten und den Besonderheiten der Branche und der Betriebe Rechnung tragen. Es sollten Instrumente entwickelt werden, die in den Lebensphasen mit erhöhten Fürsorgeverpflichtungen eine Kombination von mittleren Arbeitszeiten bei beiden Partnern in einem Korridor zwischen hoher Teilzeit und gemäßigter Vollzeit ermöglichen.