Wahlarbeitsgesetz: Mobiles Arbeiten und Arbeit im Homeoffice in ein Wahlarbeitszeitgesetz einbeziehen
Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.I.1.a., S. 119 f.
Steckbrief
Adressat*innen
- Gesetzgebende
- Öffentliche Arbeitgebende
- Unternehmen
Gleichstellungsbericht
Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.I.1.a., S. 119 f.
Themenfelder
- Arbeit
- Zeit
Die Sachverständigenkommission empfiehlt mobile Arbeit und Arbeit im Homeoffice in ein gleichstellungsorientiertes Wahlarbeitszeitgesetz einzubeziehen. Dieses sollte ein Recht auf Bestimmung des Arbeitsorts enthalten, das heißt einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten und auf Arbeiten im Homeoffice, dem der Arbeitgeber – ebenso wie beim Recht auf Arbeitszeitvariation – betriebliche Gründe entgegensetzen müsste.