Wahlarbeitsgesetz: Mobiles Arbeiten und Arbeit im Homeoffice in ein Wahlarbeitszeitgesetz einbeziehen

Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.I.1.a., S. 119 f.
Steckbrief
Adressat*innen
  • Gesetzgebende
  • Öffentliche Arbeitgebende
  • Unternehmen
Gleichstellungsbericht

Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.I.1.a., S. 119 f.

Themenfelder
  • Arbeit
  • Zeit

Die Sachverständigenkommission empfiehlt mobile Arbeit und Arbeit im Homeoffice in ein gleichstellungsorientiertes Wahlarbeitszeitgesetz einzubeziehen. Dieses sollte ein Recht auf Bestimmung des Arbeitsorts enthalten, das heißt einen Rechtsanspruch auf mobiles Arbeiten und auf Arbeiten im Homeoffice, dem der Arbeitgeber – ebenso wie beim Recht auf Arbeitszeitvariation – betriebliche Gründe entgegensetzen müsste.