Wahlarbeitsgesetz: Gesundheits- und Entgrenzungsschutz stärken
Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.I.1.a., S. 120 f.
Steckbrief
Adressat*innen
- Gesetzgebende
- Unternehmen
Gleichstellungsbericht
Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.I.1.a., S. 120 f.
Themenfelder
- Gesundheit
- Zeit
Arbeitgeber müssen Verantwortung dafür übernehmen, dass Beschäftigte mehr Freiheit in ihrer Zeitgestaltung erhalten. Am wichtigsten ist eine gleichstellungsorientierte Personalplanung, nach der flexible Arbeitszeiten ermöglicht und Arbeitsverdichtung vermieden wird, indem ausreichend Personalkapazitäten vorgehalten werden. Gleichzeitig muss ein Schutz vor Entgrenzung der Arbeit eingeführt werden. Dazu gehört es, Besprechungen nicht in den Abendstunden abzuhalten und den Zugang zu Unternehmensrechnern zu bestimmten Uhrzeiten zu sperren. Die Sachverständigenkommission empfiehlt auch, bestehende Betriebsvereinbarungen (und tarifliche Regelungen) zu mobilem Arbeiten und Homeoffice auszuwerten und gute Lösungen auf die tarifliche (oder gesetzliche) Ebene zu heben.
Die Sachverständigenkommission empfiehlt darüber hinaus die Regelung von Mindeststandards zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Dies betrifft insbesondere die lückenlose Erfassung und Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit, die zeitliche Begrenzung von Rufbereitschaft und „ständiger Erreichbarkeit“ sowie die Anforderung, dass in arbeitszeitrechtlich geschützten Zeiträumen (Erholungszeit) keine dienstliche Kontaktaufnahme vorgenommen werden darf.