Vorraussetzung des Aufenthaltsstatus für Elterngeld prüfen
Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.V.3.b., S. 161
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
- Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht
Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.V.3.b., S. 161
Themenfelder
- Geld
Um Elterngeld beanspruchen zu können, müssen Ausländerinnen und Ausländer unter anderem einen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland haben sowie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt sein (vgl. im Einzelnen § 1 Abs. 7 BEEG). Die Sachverständigenkommission empfiehlt zu prüfen, inwieweit diese und vergleichbare Beschränkungen in anderen Sozialleistungsgesetzen gerechtfertigt sind.