Vorraussetzung des Aufenthaltsstatus für Elterngeld prüfen

Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.V.3.b., S. 161
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht

Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.V.3.b., S. 161

Themenfelder
  • Geld

Um Elterngeld beanspruchen zu können, müssen Ausländerinnen und Ausländer unter anderem einen dauerhaften Aufenthaltsstatus in Deutschland haben sowie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt sein (vgl. im Einzelnen § 1 Abs. 7 BEEG). Die Sachverständigenkommission empfiehlt zu prüfen, inwieweit diese und vergleichbare Beschränkungen in anderen Sozialleistungsgesetzen gerechtfertigt sind.