Vorgaben der DSGVO einschließlich enger Zweckbindungen proaktiv umsetzen

Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.3, S. 220
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Gesetzgebende
  • Kommunen
  • Landesregierungen
Gleichstellungsbericht

Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.3, S. 220

Themenfelder
  • Digitalisierung

Die Sachverständigenkommission fordert von allen staatlichen Institutionen in Bund, Ländern und Kommunen, gesellschaftliche Grund- und Rahmenbedingungen aktiv und mit Nachdruck so zu gestalten, dass die Grundrechte Datenschutz, Privatheit, informationelle Selbstbestimmung und IT-Sicherheit als hohe Werte zum Wohl aller Bürger*innen tatsächlich realisiert werden (unabhängig von Kategorisierungen wie beispielsweise Geschlecht, Abstammung, Sprache oder Herkunft, Art. 3 Abs. 3 GG). Dazu gehört, die Vorgaben der DSGVO proaktiv um- und durchzusetzen.

Von Instrumenten ausgreifender staatlicher und privater Datenauswertung (beispielsweise Vorratsdatenspeicherung, Profilbildung, weitreichende Datenaustauschverfahren, Einrichtung zentraler Datensammelstellen) ist abzusehen. Für die Datenverwendungen sind enge Zweckbegrenzungen abzusichern, auch über die DSGVO hinaus. Die Kommission lehnt eine zentrale Speicherung mit vielfältigen Weiterverwendungsmöglichkeiten und geringer Zweck- und Verarbeiter*innenbindung ausdrücklich ab.