Vor mittelbarer Diskriminierung bei Inanspruchnahme Mobiler Arbeit schützen
Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.III.4, S. 183
Steckbrief
Adressat*innen
- Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht
Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.III.4, S. 183
Themenfelder
- Arbeit
- Digitalisierung
Auch mit ausdrücklichen Diskriminierungsverboten lassen sich die Ambivalenzen, die mit Mobiler Arbeit, vor allem im Homeoffice, einhergehen, nicht gänzlich verhindern oder beseitigen. Es gilt dafür zu sorgen, dass die mit Mobiler Arbeit verbundenen geschlechtsbezogenen Potenziale (Erwerbsteilhabe trotz Sorgelasten) verwirklicht werden können und dass die geschlechtsbezogenen Risiken (beispielsweise Exklusion wegen atypischer Beschäftigung und erhöhte Belastungen für Gesundheit und familiale Beziehungen durch unkontrollierte Entgrenzung) minimiert werden. Dafür müssen die Inanspruchnahme und die Folgen mobiler Arbeitsformen insbesondere aus Geschlechterperspektive regelmäßig kritisch beleuchtet und bewertet werden. Berichtspflichten wie beispielsweise in § 21 EntgTranspG können hierzu beitragen.