Vor Benachteiligung wegen Inanspruchnahme von Mobiler Arbeit, Homeoffice und Teilhabegerechtigkeit schützen
Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.III.4, S. 180
Steckbrief
Adressat*innen
- Gesetzgebende
- Unternehmen
Gleichstellungsbericht
Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.III.4, S. 180
Themenfelder
- Arbeit
- Digitalisierung
Beschäftigte im Homeoffice und damit vom Betrieb Abwesende weichen von der bisherigen Norm der permanent vor Ort Arbeitenden ab. Das kann zu mittelbaren oder unmittelbaren Benachteiligungen führen. Eine Forderung, um diesem besonderen Teilhaberisiko zu begegnen, sind Leistungsbeurteilungen auf Basis von Arbeitsergebnissen statt physischer Anwesenheit; eine andere ist ein allgemeines Diskriminierungsverbot, wie es zugunsten anderer atypisch Arbeitender besteht (vgl. § 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG).