Vollzeitschulische Ausbildungen reformieren

Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.IV.1.b., S. 145 f.
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bildungssektor
  • Bundesregierung
Gleichstellungsbericht

Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.IV.1.b., S. 145 f.

Themenfelder
  • Arbeit
  • Bildung/Wissen

Für die vollzeitschulischen Ausbildungen beispielsweise in Erziehung und Pflege sind die Möglichkeiten einer Teilzeitausbildung nicht durchgehend gewährleistet. Die Sachverständigenkommission empfiehlt daher eine Anpassung in Richtung des dualen Ausbildungssystems, indem eine Teilzeitausbildung möglich ist.

Der Erste Gleichstellungsbericht empfahl, das in einen dualen und einen schulischen Zweig geteilte Berufsbildungssystem zusammenzuführen und zu vereinheitlichen, um bundeseinheitliche Standards in der Berufsausbildung zu schaffen. Die Sachverständigenkommission hält dieses Ziel grundsätzlich für richtig, obwohl einige Gründe auch dagegen sprechen (Aufwand der Reform, sinkende Nachwuchszahlen und geringerer Verdienst in Berufen der dualen Ausbildung).

Die Sachverständigenkommission empfiehlt dennoch, einige Merkmale der Ausbildungen anzugleichen, durch:

  • eine Kostenfreiheit der Ausbildung und Ausbildungsvergütung (zum Beispiel für Erziehr*innen, Pfleger*innen, Pflegehelfer*innen),
  • Möglichkeiten zur Verkürzung der Ausbildung sowie
  • die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung.