Vollzeitschulische Ausbildungen reformieren: (Alten-)Pflegeberufe
Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.IV.1.b., S. 147 f.
Steckbrief
Adressat*innen
- Bildungssektor
- Bundesregierung
Gleichstellungsbericht
Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.IV.1.b., S. 147 f.
Themenfelder
- Arbeit
- Bildung/Wissen
Vor dem Hintergrund der Pflegeberufereform hin zu einer generalistischen Ausbildung gibt die Sachverständigenkommission folgende Empfehlungen:
- Berufsaufstieg von Pflegehelferinnen und Pflegehelfern zur Pflegefachkraft ermöglichen
- Ein- und Umstiege in den Pflegeberuf auf der Grundlage vorhandener Schnittstellenkompetenzen aus hauswirtschaftlichen Berufen ermöglichen (vice versa)
- Vorerfahrungen und Module im assistierenden Betreuungsbereich und der Alltagsbegleitung anrechnen
- Arbeitsbedingungen in der Altenpflege deutlich verbessern und Altenpflegeberufen materiell aufwerten
- Aufstiegsmöglichkeiten für Beschäftigte ohne akademische Ausbildung verbessern