Vollzeitschulische Ausbildungen reformieren: (Alten-)Pflegeberufe

Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.IV.1.b., S. 147 f.
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bildungssektor
  • Bundesregierung
Gleichstellungsbericht

Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.IV.1.b., S. 147 f.

Themenfelder
  • Arbeit
  • Bildung/Wissen

Vor dem Hintergrund der Pflegeberufereform hin zu einer generalistischen Ausbildung gibt die Sachverständigenkommission folgende Empfehlungen:

  • Berufsaufstieg von Pflegehelferinnen und Pflegehelfern zur Pflegefachkraft ermöglichen
  • Ein- und Umstiege in den Pflegeberuf auf der Grundlage vorhandener Schnittstellenkompetenzen aus hauswirtschaftlichen Berufen ermöglichen (vice versa)
  • Vorerfahrungen und Module im assistierenden Betreuungsbereich und der Alltagsbegleitung anrechnen
  • Arbeitsbedingungen in der Altenpflege deutlich verbessern und  Altenpflegeberufen materiell aufwerten
  • Aufstiegsmöglichkeiten für Beschäftigte ohne akademische Ausbildung verbessern