Vergabe öffentlicher Aufträge an Datenschutz und IT-Sicherheit orientieren
Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.3, S. 219
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
- Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht
Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.3, S. 219
Themenfelder
- Digitalisierung
- Macht
In die Vergabepraxis und -vorgaben der öffentlichen Hand ist aufzunehmen, dass digitalisierte Dienste, Produkte, Soft- und Hardware diskriminierungsfrei frei sein müssen und dass sie mit Datenschutz und ITSicherheit nicht nur konform sind, sondern beides fördern.