Vergabe öffentlicher Aufträge an Datenschutz und IT-Sicherheit orientieren

Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.3, S. 219
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht

Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.3, S. 219

Themenfelder
  • Digitalisierung
  • Macht

In die Vergabepraxis und -vorgaben der öffentlichen Hand ist aufzunehmen, dass digitalisierte Dienste, Produkte, Soft- und Hardware diskriminierungsfrei frei sein müssen und dass sie mit Datenschutz und ITSicherheit nicht nur konform sind, sondern beides fördern.