Verbandsklagerecht einführen

Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.III.3, S. 170
Steckbrief
Adressat*innen
  • Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht

Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.III.3, S. 170

Themenfelder
  • Arbeit
  • Digitalisierung

Um Arbeitnehmer*innen und Bewerber*innen davon zu entlasten, gegen ihre Arbeitgeber*innen vorgehen zu müssen, und um Kompetenzen und Ressourcen für eine effektive Kontrolle sicherzustellen, sollten institutionelle Vorkehrungen gestärkt werden. Dazu sind Antidiskriminierungsstellen und -verbände mit weiteren Kompetenzen und Befugnissen auszustatten, konkret mit einem Verbandsklagerecht, mit dem sie auch gegen Diskriminierungen ohne identifizierbares Opfer vorgehen können.

Zudem ist ein pauschalierter Schadensersatz vorzusehen, der vonseiten der Antidiskriminierungsstellen eingefordert werden kann; einzusetzen ist er für die gleichstellungspolitische Forschung zur Steigerung des Datenschutzes in Unternehmen und Betrieben.