Transparenz über güterstandsrechtliche und andere Regelungen in Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft schaffen

Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.IX.4.b, S. 189
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
Gleichstellungsbericht

Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.IX.4.b, S. 189

Themenfelder
  • Bildung/Wissen

Die Bezeichnung des  Güterstands der Zugewinngemeinschaft erzeugt die falsche Assoziation, dass während der Ehe Gütergemeinschaft bestünde. Um Orientierungssicherheit zu schaffen, empfiehlt die Sachverständigenkommission die Umbenennung des Güterstands der „Zugewinngemeinschaft“ in „Gütertrennung mit Ausgleich des Zugewinns“.

Darüber hinaus sollten die Parteien in angemessener Zeit vor dem Eingehen einer Ehe oder Eingetragenen Lebenspartnerschaft darüber informiert werden, welche rechtlichen Veränderungen dies für sie mit sich bringt. Vorbilder für eine solche verpflichtende (schriftliche) Information mit den zentralen Vertragselementen könnten Informationspflichten aus dem Verbraucherschutz sein.                                                                                                                                                                                                                                                    Die Sachverständigenkommission tritt für eine allgemeine Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung („financial literacy“) ein – am besten bereits in Schule und Ausbildung. Dazu gehört, dass Menschen über die vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe oder Eingetragenen Lebenspartnerschaft Bescheid wissen.