Systematische und kontinuierliche Datensammlung zur Gewalt gegen Frauen aufbauen
Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel D.II.3, S. 223 f.
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
- Forschende/Hochschulen
- Kommunen
- Landesregierungen
Gleichstellungsbericht
Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel D.II.3, S. 223 f.
Themenfelder
- Gewalt
Die Sachverständigenkommission empfiehlt gemäß der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) eine systematische und kontinuierliche Datensammlung zur Gewalt gegen Frauen und zur Wirksamkeit von Intervention, Prävention und Unterstützung. Hierzu sollte auch die Polizeiliche Kriminalstatistik (PSK) regelmäßig zur Verfügung gestellt und ausgewertet werden. Zudem sollten wissenschaftliche Methoden und Instrumente weiterentwickelt werden, mit denen sich vertiefende Erkenntnisse über das Phänomen und seine Entwicklung über die Zeit gewinnen lassen. Mit quantitativen und qualitativen Studien sollten auch die Voraussetzungen und Ansatzpunkte einer wirkungsvollen Prävention untersucht werden. Dazu zählt die Durchführung empirisch fundierter Analysen, die Gewalt, Geschlecht, Behinderung und Migration in ihrer Verwobenheit in den Blick nehmen.