Standards und Zertifizierung guter haushaltsnaher Dienstleistungsarbeit entwickeln

Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.VII.2, S. 172
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht

Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.VII.2, S. 172

Themenfelder
  • Arbeit

Die Sachverständigenkommission empfiehlt, aufbauend auf den Empfehlungen, die es für die häusliche Krankenpflege in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und für die ambulante Pflege in der Pflegeversicherung gibt, je ein Zertifikat für haushaltsnahe Dienstleistungen im engeren Sinne und für die häusliche Betreuung zu entwickeln. Eine rechtzeitige Einbindung einerseits der im jeweiligen Bereich zuständigen Tarifvertragsparteien und andererseits des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erscheint sinnvoll. Entsprechende unabhängige und einheitliche Zertifikate oder Gütesiegel sollten Standards für gute und nachhaltige Beschäftigung über die arbeits- und sozialrechtlichen Mindeststandards hinaus gewährleisten und mit kontinuierlichen Berichtspflichten verbunden sein.