Staatlichen Schutzauftrag im Sinne der Grundrechte wahrnehmen

Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.3, S. 220
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Gesetzgebende
  • Landesregierungen
Gleichstellungsbericht

Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.3, S. 220

Themenfelder
  • Digitalisierung
  • Macht

Um der objektiv-rechtlichen Wertedimension im Kontext der datenschutzrelevanten Grundrechte gerecht zu werden, muss die digitale Infrastruktur und eine Praxis des Umgangs mit Daten gefördert werden, die weder einer allumfassenden Verstaatlichung noch einer allumfassenden Vermarktlichung personenbezogener Daten gleichkommt. Datensparsamkeit, eine starke Zweckbindung, IT-Sicherheit, Dezentralisierung und Beschränkung von Nutzung und Zugang dienen einer solchen Umsetzung. Der Staat sollte die Verantwortung für eine objektive Werteordnung aktiv wahrnehmen, um Vulnerable und Marginalisierte zu schützen, Vorsichtigen Zugang zu verschaffen und Gleichstellung zu fördern.