Sozialpartnerschaft und Mindestlohn für gute Arbeit in der sozial-ökologischen Transformation stärken
Quelle: Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.10, S. 174
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
- Gesetzgebende
- Landesregierungen
- Tarifpartner
Gleichstellungsbericht
Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.10, S. 174
Themenfelder
- Geld
- Nachhaltigkeit/Klima
Gute Beschäftigungsbedingungen in der sozial-ökologischen Transformation müssen gesichert werden. Dafür bedarf es einer starken Sozialpartnerschaft und einer Anhebung des Mindestlohns. Die Sachverständigenkommission empfiehlt dafür:
- Die Tariftreueregelung für die öffentliche Auftragsvergabe, die in den meisten Bundesländern seit 2015 besteht, soll auf die Bundesebene ausgeweitet werden. Zudem sollte die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen nach dem Vorschlag des DGB erleichtert werden. Wenn Tarifverträge in den sozialen Dienstleistungen nicht für allgemeinverbindlich erklärt werden können, sollte eine spezielle Form von Tariftreueregelungen zumindest die Entgelte von Beschäftigten, die nicht kollektivvertraglich geregelt sind, an regionale Tarifniveaus koppeln. Ein Beispiel für dieses Vorgehen bildet die kürzlich erfolgte Bindung der Refinanzierung von Pflegeleistungen in der Altenpflege durch die Pflegekassen an die Zahlung von Entgelten nach regionalen tariflichen Entgeltniveaus.
- Die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes sollte auf die Sicherung der Position des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber abzielen und die Ausweitung seiner (zwingenden) Mitbestimmungs- und Initiativrechte bei der Umsetzung von Maßnahmen der sozial-ökologischen Transformation und der Gleichstellung im Betrieb bezwecken, zum Beispiel bei der Personalplanung und der Qualifizierung Beschäftigter.
- Aufgrund der abnehmenden Tarifdeckung sollte der allgemeine Mindestlohn dringend angehoben werden, damit er seine soziale Funktion in der sozial-ökologischen Transformation weiter erfüllen kann. Der Pflegemindestlohn ist auf Basis des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes geregelt, er liegt seit Jahren deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn. Dieses Beispiel zeigt: Der Mindestlohn in Tätigkeiten der gesellschaftlich notwendigen Dienstleistungen könnte auf ein höheres Niveau gebracht werden.