Soziale Sicherung bei Mutterschaft und Elternschaft Selbstständiger
Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.III.2.b., S. 140 f.
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
- Gesetzgebende
- Kranken- und Pflegekassen
Gleichstellungsbericht
Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.III.2.b., S. 140 f.
Themenfelder
- Arbeit
- Geld
Die Sachverständigenkommission empfiehlt die pflichtige Einbindung von Selbstständigen u. a. in die Krankenversicherung (grundsätzlich in die GKV). Dies ermöglicht die Zahlung von Kranken- und Mutterschaftsgeld. Die Finanzierung des Mutterschaftsgeldes müsste so ausgestaltet werden, dass Selbstständige nicht schlechter gestellt werden als Angestellte; hierbei sollten die Regelungen des Mutterschutzgesetzes mit den Regelungen des SGB V zum Mutterschaftsgeld und Krankengeld abgestimmt werden. Durch eine Anpassung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sollte künftig sichergestellt werden, dass auch eine privat versicherte Selbstständige, die Mutter geworden ist, Krankentagegeld beanspruchen kann; entsprechende politische Planungen sollten unter Berücksichtigung des Prinzips der Sozialverträglichkeit zügig umgesetzt werden.
Die Sachverständigenkommission empfiehlt die erneute Prüfung des aus Art. 8 der Richtlinie 2010/41/EU resultierenden gesamten Anpassungsbedarfs der Mutterschaftsleistungen. Dazu zählt auch die Frage, ob alternativ oder kumulativ zum Mutterschaftsgeld Leistungen zur Sicherstellung des Unternehmens zu gewähren sind. Prüfbedarf besteht zudem bezüglich der Gewährleistung eines hinreichenden Einkommens insbesondere selbstständiger Mütter. Geprüft werden sollte außerdem, inwiefern der Bemessungszeitraum für die Elterngeldberechnung bei Selbstständigen deren ökonomischer Situation gerecht wird.
Der Entwurf für eine Reform des Mutterschutzgesetzes (§ 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7 MuSchGE) bezieht die Kategorie der arbeitnehmerähnlichen Person in den Anwendungsbereich ein. Es sollte geprüft werden, ob dies ein konzeptioneller Kompass sein kann und ob der soziale Schutz Selbstständiger generell in diese Richtung fortentwickelt werden könnte.