Sozial- und Einkommensteuerrecht reformieren und Sorgearbeit unmittelbar berücksichtigen

Quelle: Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 3.6, S. 80
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht

Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 3.6, S. 80

Themenfelder
  • Geld

Regelungen des Sozial- und Einkommensteuerrechts, die an die Ehe anknüpfen, traditionell aber ein asymmetrisches Rollenmodell begünstigen, sollten beseitigt und Sorgearbeit unmittelbar berücksichtigt werden.

  • Im Einkommensteuerrecht sollte die Ehegattenbesteuerung neu konzipiert werden. Dabei sollten Eheleute dem in Europa vorherrschenden Prinzip der Individualbesteuerung unterworfen werden. Die Übertragbarkeit des zur Existenzsicherung dienenden Grundfreibetrags ist für Eheleute und eingetragene Lebenspartner aus verfassungsrechtlichen Gründen zu gewährleisten.
  • Die beitragsfreie Ehegattenmitversicherung in der Krankenversicherung nach § 10 SGB V sollte zugunsten einer zeitlich begrenzten, eigenständigen Krankenversicherung für Phasen ausschließlicher Sorgetätigkeit aufgegeben werden.
  • Die Witwen-/Witwerrente hat ihre ursprüngliche Sicherungsfunktion teilweise eingebüßt und sollte deshalb langfristig zurückgebaut werden. Für jüngere Jahrgänge ist in konsequenter Fortführung der Errungenschaftsgemeinschaft ein Splitting der erworbenen Rentenanwartschaften angemessen.