Sorgearbeit berücksichtigende Komponenten des Sozial- und Steuerrechts für die Pflege weiterentwickeln
Quelle: Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 3.6, S. 81
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
- Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht
Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 3.6, S. 81
Themenfelder
- Geld
- Zeit
Die Sachverständigenkommission empfiehlt, die Sorgearbeit berücksichtigenden Komponenten des Sozial- und Steuerrechts für die Pflege konsequent fortzuentwickeln. Dabei sollte auf Folgendes geachtet werden:
- Phasen der Sorgearbeit, die mit Einkommenseinbußen verbunden sind, sollten eine ausreichende soziale Absicherung während der Sorgetätigkeit erfahren.
- Eine eigenständige Alterssicherung im Lebensverlauf sollte möglich bleiben.
- Bei der rechtlichen Ausgestaltung ist darauf zu achten, dass beide Geschlechter vergleichbare Erwerbs- und Sorgechancen erhalten und dass die Übergänge zwischen Erwerbsarbeit und Sorgetätigkeit nicht künstlich verschärft und erschwert werden.