Sonderforschungsprogramm für Klima und Gesundheit aufsetzen
Quelle: Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.8, S. 145 f.
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
- Forschende/Hochschulen
- Gesetzgebende
- Landesregierungen
Gleichstellungsbericht
Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.8, S. 145 f.
Themenfelder
- Gesundheit
- Nachhaltigkeit/Klima
Um den Gender Data Gap bei Umweltwirkungen des Klimawandels und Klimaanpassungsmaßnahmen für die Gesundheit zu schließen, müssen Forschungsvorhaben ermöglicht werden, die den bisher nicht ausreichend beachteten Nexus Geschlecht – Klima – Gesundheit in den Mittelpunkt stellen.
Die Sachverständigenkommission empfiehlt zur Schließung des Gender Data Gap in der umweltbezogenen Gesundheitsforschung folgende Maßnahmen:
- Einrichtung eines Sonderforschungsprogrammes für eine Geschlechterforschung zu Folgen von Klima- und Umweltveränderungen sowie von Klimaschutz und Anpassungsmaßnahmen auf die Gesundheit. Daran sollten die Natur- und Sozialwissenschaften zu gleichen Teilen mitwirken, sodass Erkenntnisse aus der gesundheits-, kultur- und sozialwissenschaftlichen Geschlechterforschung in die Gesundheitsforschung einfließen können. Dabei sollten Initiativen wie die AG „Gesundheit und Geschlecht“ der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Soziologie und das Ressort „Gender und Intersektionalität“ der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention beachtet und stärker gefördert werden.
- In Deutschland sollte mehr Forschung zu den geschlechterrelevanten Auswirkungen von Hitze auf die Gesundheit, der Effektivität von Hitzeschutzmaßnahmen sowie der Starkregen- und Hochwasserereignisse gefördert werden, damit Interventionen und Anpassungsmaßnahmen entwickelt werden können. Dabei sind auch Auswirkungen auf die Psyche zu untersuchen.
- Um geschlechterspezifische Unterschiede bei der Wirkung von Umweltfaktoren auf die Gesundheit berücksichtigen zu können, sollte die Politik darauf hinwirken, neue Erkenntnisse aus der Geschlechter- und Gesundheitsforschung in Gesetzgebungsprozesse zu integrieren, insbesondere in das Umweltrecht. Grenzwerte im Umweltrecht sollten regelmäßig überprüft werden, damit geschlechterspezifische biosoziale Unterschiede bei ihrer Festlegung berücksichtigt werden können.