Schutzschirm bei digitaler Gewalt ausgestalten und etablieren

Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.2, S. 208
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
Gleichstellungsbericht

Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.2, S. 208

Themenfelder
  • Digitalisierung
  • Gewalt

Die Bundesregierung sollte prüfen, ob und wie Menschen, die von geschlechtsbezogener digitaler Gewalt betroffen sind oder ein diesbezüglich hohes Risiko haben, zügig und ohne hohen bürokratischen Aufwand geschützt werden können. Dies könnte beispielsweise auf Basis einer Risikoanalyse durch eine unabhängige Stelle geschehen, die gemeinsam mit der betroffenen Person, mit Behörden und Firmen die notwendigen Schritte einleitet, beispielsweise die Sicherung von Beweismitteln, das Löschen von Hasskommentaren, das Schützen verifizierter Accounts sowie die Veranlassung einer zügigen Melderegistersperrung.