Schutzmechanismen ausbauen

Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.1, S. 196 f.
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht

Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.1, S. 196 f.

Themenfelder
  • Digitalisierung
  • Macht

Um nachweislich schädigende Darstellungen zu beschränken und die Vielfalt in den Sozialen Medien zu fördern, bedarf es enger rechtlicher Vorgaben für Plattformen und der Überprüfung ihrer Durchsetzung. Ein Beispiel wäre die stärkere Regulierung der Pro-Ana-Bewegung, da deren Social-Media-Inhalte, die u. a. aus Wettbewerben um Gewichtsabnahme und Bilder abgemagerter Körperteile bestehen, nachweislich krankheitsfördernd sind.

Eine weitere wichtige Forderung ist der Ausbau geschützter öffentlich-rechtlicher virtueller Räume in den Sozialen Medien, damit sich Menschen jenseits von Geschlechterstereotypen und in ihrer Vielfalt artikulieren, positionieren und mit Peers austauschen können. Dies ist besonders relevant, wenn es um den Austausch über verschiedenste Diskriminierungserfahrungen und Themen wie Sexismus oder Rassismus geht. Deshalb braucht es pädagogisch betreute Räume, die nicht von Hate Speech infiltriert werden und keinen kommerziellen Interessen folgen. Gute Beispiele hierfür sind öffentlich-rechtliche Angebote wie der YouTube-Kanal „funk“ und das mit Bundesmitteln geförderte Projekt „Mein Testgelände – Das Gendermagazin für Jugendliche“. Solche Projekte sollten ausgebaut und für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Schulen und Jugendeinrichtungen genutzt werden, um möglichst viele junge Menschen zu erreichen.

Wie auch der Neunte Familienbericht fordert die Sachverständigenkommission, die strukturellen Voraussetzungen für einen verbesserten Jugendmedienschutz zu schaffen, und begrüßt die im Oktober 2020 beschlossene Änderung des Jugendschutzgesetzes, die den gesetzlichen Kinder- und Jugendmedienschutz auf die heutige digitale Medienrealität ausrichten soll. Der vom BMFSFJ  formulierte Anspruch an ausreichende Sicherungs- und Meldesysteme für Kinder und Jugendliche sollte selbstverständlich auch für Sexismus, Rassismus und andere Diskriminierungen im Netz gelten.