Schuldenbremse reformieren

Quelle: Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.11, S. 192
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
Gleichstellungsbericht

Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.11, S. 192

Themenfelder
  • Geld
  • Nachhaltigkeit/Klima

Um den Finanzierungsspielraum für die sozial-ökologische Transformation zu sichern, ist eine umfassende Reform oder Abschaffung der Schuldenbremse notwendig.

Die Sachverständigenkommission empfiehlt, bei der Reform auf der technischen Ebene anzusetzen, zum Beispiel bei Grenzwerten und Berechnungsmodellen. Sowerden finanzielle Spielräume im Rahmen des Regelwerks geschaffen. Alternativ könnte die Schuldenbremse abgeschafft und durch eine Investitionsregel ersetzt werden, die es erlaubt, staatliche (Netto-)Investitionen mittels Krediten zu finanzieren. Eine solche Investitionsregel berücksichtigt, dass sich der Lebensstandard zukünftiger Generation nicht nur durch den öffentlichen Schuldenstand ergibt, sondern vielmehr von der Qualität der öffentlichen Infrastruktur und öffentlicher Dienstleistungen abhängt – eine Beobachtung, die auch und gerade im Kontext der Finanzierung der sozial-ökologischen Transformation gültig ist.