Reputationssysteme reformieren und Übergang in den regulären Arbeitsmarkt erleichtern
Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.II.2, S. 138 f.
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
- Gesetzgebende
- Plattformen
- Unternehmen
Gleichstellungsbericht
Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.II.2, S. 138 f.
Themenfelder
- Arbeit
- Digitalisierung
Plattformarbeitende sollten die Möglichkeit erhalten, beim Wechsel auf eine andere Plattform auf ihrer bestehenden Onlinereputation aufzubauen. Dies könnte durch einen verbindlichen Anspruch auf Tätigkeitsnachweise und zusammenfassende Reputationsberichte durch die Plattform geschehen oder mittels technischer Interoperabilität der Reputationssysteme von Plattformen. Zu diesem Zweck sollte das Verständnis von Art. 20 DSGVO („Datenportabilität“) auf Reputationsdaten ausgeweitet werden.
Um zu verhindern, dass die Übermittlung von Bewertungen und Erkenntnissen bezüglich Plattformarbeitenden von Dritten (beispielsweise Versicherungen) über Art. 20 DSGVO eingefordert werden kann, ist ein Verbot der Nutzung solcher Daten für andere Zwecke als die ursprünglichen Zwecke der Beurteilung der Arbeitsleistung vorzusehen.
Da sich die Onlinereputation unmittelbar aus den Bewertungen der Kund*innen ergibt und damit möglicherweise nicht frei von Diskriminierungen ist, benötigen Plattformarbeitende transparente Beschwerdemechanismen zur Klärung bzw. Anfechtung von Bewertungen. Die Plattformen selbst sollten verpflichtet werden, Diskriminierung durch die Kund*innen zu verhindern; dazu gehört, sicherzustellen, dass Kommentierungen und Bewertungen von Arbeitenden und Anbieter*innen anhand sachlicher Kriterien erfolgen und transparent gehandhabt werden.
Plattformarbeitende sollten ihre Erfahrungen und (digitalisierungsbezogenen) Kompetenzen, die sie im Rahmen ihrer Plattformtätigkeit erworben haben, formal nachweisen können; dies unterstützte einen Wechsel in den regulären Arbeitsmarkt. Hierfür könnte die Bundesverwaltung gemeinsam mit Verbänden, Gewerkschaften sowie Expert*innen insbesondere aus der Digitalbranche ein standardisiertes Verfahren entwickeln, das Erfahrungen und (digitalisierungsbezogene) Kompetenzen aus der Plattformarbeit erfasst.