Repräsentanz von Frauen und Genderkompetenz in der Stadt- und Raumentwicklung stärken

Quelle: Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.4, S. 98
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Landesregierungen
Gleichstellungsbericht

Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.4, S. 98

Themenfelder
  • Macht
  • Nachhaltigkeit/Klima

Damit geschlechterspezifische Perspektiven und Bedürfnisse in der Stadt- und Raumentwicklung angemessen Berücksichtigung finden, müssen Frauen in den Entscheidungspositionen vertreten und muss Genderkompetenz in der Planung verankert sein. Daneben ist die systematische Vernetzung von Fachfrauen und gleichstellungsorientierten Netzwerken entscheidend, um einen umfassenderen Wissensaustausch und eine breitere Perspektive auf die sozial-ökologische Transformation zu ermöglichen.

Die Sachverständigenkommission empfiehlt:

  • Es sollte eine systematische Repräsentation von Planungsfachfrauen in Entscheidungsgremien, Netzwerken und Beratungsgremien der räumlichen Planung auf Bundes- und Länderebene gefördert werden.
  • Gender Planning sollte in die Ausbildung, Weiterbildung und Lehre der planenden und bauenden Berufe verpflichtend integriert werden.
  • Bei der Vergabe der Fördermittel sollte eine qualifizierte Bewertung der Genderkompetenz der Anbieter*innen/Dienstleister*innen, die sich um Mittelbewerben, vorgenommen werden.
  • Die Vernetzung der zu räumlichen Auswirkungen der sozial-ökologischen Transformation aktiven Initiativen und Netzwerke soll gefördert und durch regelmäßige Mappings sichtbar gemacht werden.