Regelungen über die Bedarfsgemeinschaft überarbeiten

Quelle: Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 3.6, S. 80 f.
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht

Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 3.6, S. 80 f.

Themenfelder
  • Geld

Regelungen, die vor allem Frauen davon abhalten neue Lebenspartnerschaften einzugehen, sollten zurückgebaut werden. Die Regelungen über die Bedarfsgemeinschaft im Recht der Grundsicherung müssen unter dem Blickwinkel der Gleichstellung überarbeitet werden. Besonders wichtig ist, dass Stiefkinder von nicht verheirateten Partnerinnen und Partnern künftig nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gezählt werden.