Rechtlichen Status klarstellen

Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.II.2, S. 136
Steckbrief
Adressat*innen
  • Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht

Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.II.2, S. 136

Themenfelder
  • Arbeit
  • Digitalisierung

Der ungeklärte Status Plattformarbeitender führt bei ihnen selbst, bei Auftraggeber*innen bzw. den Kund*innen und bei den Plattformen zu erheblichen rechtlichen Unsicherheiten. Daher empfiehlt die Sachverständigenkommission, niedrigschwellige Verfahren zur Feststellung des rechtlichen Status der Plattformarbeitenden zu etablieren. Da die Arbeitsorganisation von Plattformen in der Regel nicht von außen einsehbar ist, lässt sich eine Abweichung von der herkömmlichen Beweislastverteilung begründen. Dazu sollte eine gesetzliche Vermutung für das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 7a Abs. 1 SGV IV normiert werden, die von der Plattform widerlegt werden kann.

Individuelle Klagen und damit finanzielle Risiken auf Kosten der Plattformarbeitenden – aufgrund niedriger Einkünfte werden damit Frauen besonders belastet – gilt es zu vermeiden. Daher sollte zudem ein generelles Statusfeststellungsverfahren als Zertifizierung etabliert werden. Dafür sollte das jeweilige Geschäftsmodell auf Basis der Angaben der Plattformbetreibenden abstrakt geprüft werden; der rechtliche Status der Plattformarbeitenden könnte so für alle Beteiligten – solange das Geschäftsmodell nicht in relevanter Weise geändert wird – rechtlich bindend festgestellt werden.