Rechtlich verbindliche Standards für geschlechtergerechte und diskriminierungsfreie IT-Systeme setzen
Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.I.1, S. 107
Steckbrief
Adressat*innen
- Forschende/Hochschulen
- Gesetzgebende
- Unternehmen
Gleichstellungsbericht
Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.I.1, S. 107
Themenfelder
- Digitalisierung
Forschungsergebnisse zur geschlechtergerechten Technikgestaltung können in Industrienormen überführt werden. Dies ist im Rahmen der Forschungsförderung in entsprechenden Projekten, an geeigneten Lehrstühlen und in Unternehmen anzuregen. Staatliche und private Normung und Standardisierung sind geschlechtergerecht und diskriminierungsfrei zu formulieren. Es empfiehlt sich, bei den großen Normungs- und Standardisierungsinstitutionen – wie dem Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN), der Internationalen Organisation für Normung (ISO) und der Internationalen elektrotechnischen Kommission (IEC) – eine entsprechende Integration anzuregen sowie staatliche Forschungsförderung und Vergabe von derartigen geschlechtergerechten Standardisierungen abhängig zu machen.
Bei der Normierung sollte auf bestehende partizipative Gestaltungsansätze zurückgegriffen werden. Die oben genannten oder ähnlich geeignete Gestaltungsverfahren müssten für einen Standardisierungsprozess überarbeitet werden. Das Vorgehensmodell GERD ist bereits nah an Entwicklungszyklen der Softwareentwicklung angelehnt und bietet sich daher als Ausgangspunkt für einen solchen Normprozess an.
Private Normungen und Standardisierungen durch beispielsweise DIN, ISO und IEC entfalten unmittelbar keine Rechtsbindung. Sollen diese, beispielsweise über Rechtsnormen, Verweise oder Verwaltungsvorschriften, staatlicherseits übernommen werden, ist darauf zu achten, dass sie geschlechtergerecht, diskriminierungsfrei und unter Beteiligung diesbezüglicher gesellschaftlicher Interessengruppen zustande gekommen sind.