Recht des gesetzlichen Güterstands reformieren
Quelle: Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 3.6, S. 80
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
- Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht
Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 3.6, S. 80
Themenfelder
- Geld
Die Sachverständigenkommission empfiehlt:
• das Recht des gesetzlichen Güterstandes zu reformieren,
• die mangelnde dingliche Mitberechtigung des nicht oder wenig erwerbenden Ehepartners aufzugeben,
• den in Europa vorherrschenden Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft einzuführen.
Als erster Schritt könnte es sich empfehlen, die Errungenschaftsgemeinschaft als Wahlgüterstand vorzusehen.
Zudem wird empfohlen, die Aufklärung von angehenden Eheleuten über die Ehegüterstände zu verbessern.