Quoten für Aufsichtsräte und Führungspositionen einführen
Quelle: Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 5.10.7, S. 158
Steckbrief
Adressat*innen
- Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht
Erster Gleichstellungsbericht, Kapitel 5.10.7, S. 158
Themenfelder
- Macht
Zur Herstellung einer geschlechtergerechteren Besetzung in Leitungs- und Entscheidungspositionen spricht sich die Kommission dafür aus, eine Geschlechterquote für Aufsichtsräte einzuführen. Eine Mindestanzahl weiblicher Mitglieder des Aufsichtsrats sollte festgesetzt werden. Die Kommission empfiehlt dem Gesetzgeber, Modelle für branchenspezifische wie auch eine branchenübergreifende Mindestanteilsregelung zu eruieren. Für den Fall der Nichteinhaltung der Quotenregelung sollten Sanktionen vorgesehen werden. Die Möglichkeit weitergehender – zumindest vorübergehend eingesetzter – Quotierungen von Frauen in Führungspositionen sollte im Sinne einer innovativen Gleichstellungspolitik durch den Gesetzgeber konstruktiv geprüft werden. In kleinen Unternehmen könnten Verbundprojekte zur Verbesserung der Chancen für die Besetzung von Führungspositionen gefördert werden.
Zugleich empfiehlt die Kommission, entsprechende Geschlechterquoten publizistisch als ein Instrument zur Gleichstellung zu begleiten, um so den derzeit durch mediale Auseinandersetzungen verursachten Ressentiments gegenüber dem Begriff Quote entgegenzuwirken. Best-Practice-Beispiele von Unternehmen wie der Deutschen Telekom AG vermögen zu helfen, die Akzeptanz von Quotenregelungen zu verbessern. Auch hier ist wie im Falle der Entgeltungleichheit zu empfehlen, das Vergaberecht für öffentliche Aufträge an den Nachweis einer erfolgreichen Gleichstellungspolitik zu binden.