„Qualitätsoffensive Weiterbildung“ als Anlaufstelle etablieren
Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.II.2.a., S. 134
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesagentur für Arbeit
- Bundesregierung
- Gesetzgebende
- Landesregierungen
Gleichstellungsbericht
Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.II.2.a., S. 134
Themenfelder
- Arbeit
- Bildung/Wissen
Die Sachverständigenkommisssion empfiehlt eine stärkere Bündelung und übergreifende strategische Ausrichtung der über 200 Weiterbildungsförderprogramme von Bund und Ländern unter dem Dach einer „Qualitätsoffensive Weiterbildung“. Hierfür kann die Bundesagentur für Arbeit (BA) bei entsprechender Kompetenz- und Ressourcenerweiterung einen geeigneten organisatorischen Rahmen bieten. Die regionalen Selbstverwaltungsorgane sollten so gestärkt werden, dass sie die Infrastrukturverantwortung für Weiterbildung wahrnehmen können. Dies sollte im Zuge eines kooperativen und politisch moderierten Prozesses geschehen. In diesen Prozess sollten die privaten und öffentlichen Finanzierungsträger, (repräsentiert durch Kammern, Tarifpartner und Sozialleistungsträger) und Weiterbildungseinrichtungen involviert sein. Insbesondere ist die Vernetzung und Verknüpfung der Angebote von Beratungseinrichtungen für Migrantinnen und Migranten zu stärken.
Die Sachverständigenkommission empfiehlt auch einen gesetzlichen Anspruch auf Weiterbildungsberatung und Kompetenzfeststellung (als leistungsunabhängiges Angebot) im SGB II und III, womit zum einen der Aufbau flächendeckender Anlaufstellen gestärkt, zum anderen Beratungshemmnisse abgebaut würden.