Progression des Steuersystems stärken

Quelle: Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.11, S. 192
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Gesetzgebende
Gleichstellungsbericht

Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.11, S. 192

Themenfelder
  • Geld
  • Nachhaltigkeit/Klima

Um finanzpolitisch auf anstehende Herausforderungen und Chancen vorbereitet zu sein, bedarf es der Veränderung der Struktur des Steueraufkommens und der Elimination ökologisch nachteiliger Ausgaben. Dabei müssen die Kosten der sozial-ökologischen Transformation gerechter verteilt werden.

  • Die Sachverständigenkommission empfiehlt die Stärkung der Progression des Steuersystems durch die Besteuerung von Vermögen und die Anhebung der Spitzensteuersätze bei der Einkommensteuer. Damit würden die Kosten des Klimawandels nicht nur geschlechtergerechter, sondern auch sozial gerechter verteilt. Menschen, die etwa überproportional viel Treibhausgase verursachen, trügen stärker zur Finanzierung der sozial-ökologischen Transformation auf der Ebene von Bund, Ländern und Kommunen bei.
  • Da Vermögen in Deutschland – auch zwischen den Geschlechtern – sehr ungleich verteilt sind, kann eine Vermögensteuer hohe Einnahmen generieren, auch wenn sie nur sehr wenige Menschen betrifft. Derzeit werden mehrere Modelle diskutiert. Die europäische Bürger*inneninitiative „Tax the rich“ fordert eine europäische Vermögensteuer. Eine zweiprozentige Vermögensteuer für Superreiche könnte je nach Annahmen über die Vermögen und die Ausgestaltung der Steuer etwa 15 bis 30 Milliarden Euro pro Jahr einbringen. Würden die Bemessungsgrundlage und höhere beziehungsweise progressive Steuersätze ausgeweitet, wären höhere Aufkommen zwischen 50 und 100 Milliarden Euro möglich.
    Weitere Maßnahmen umfassen
  • die Abschaffung der Abgeltungsteuer, die Kapitaleinkünfte gegenüber Einkommen aus Arbeit privilegiert;
  • die Reform umweltschädlicher Steuersubventionen, soweit sie überproportional hohen Einkommensgruppen zugute kommen;
  • eine ergänzende Steuergutschrift für die steuerliche Absetzbarkeit von Sozialversicherungsbeiträgen, um Menschen mit geringen Erwerbseinkommen zu entlasten. Zugleich würde damit der Wechsel aus geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse erleichtert.