Praktikabilität der Errungenschaftsgemeinschaft rechts- und sozialwissenschaftlich untersuchen

Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.IX.4.a, S. 188
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
Gleichstellungsbericht

Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.IX.4.a, S. 188

Themenfelder
  • Geld
  • Macht

In der EU ist die Errungenschaftsgemeinschaft in 18 Ländern gesetzlicher Güterstand. Dies ist ein Indiz dafür, dass es sich bei der Errungenschaftsgemeinschaft um ein praktikables Modell handelt.

Wie notwendig und praktikabel ein Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft wäre, zeigt auch die Rechtsprechung zum sogenannten Nebengüterrecht. Bei der Abwicklung gemeinsamer Konten, gemeinsamen Eigentums an Immobilien und Kraftfahrzeugen sowie unternehmerischer Kooperations- und ähnlicher Verträge zwischen Ehegatten und zwischen Eingetragenen Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern hat die Rechtsprechung bereits Regeln zur Sicherung und Auseinandersetzung des Vermögens entwickelt, die weitgehend dem Grundgedanken einer Errungenschaftsgemeinschaft entsprechen. An diese Regeln könnte die gesetzliche Neuerung anknüpfen. Ein gesetzlicher Güterstand vermiede die Komplexitäten des bestehenden Nebengüterrechts, denn dieses ist durch Schwächen geprägt, die typisch sind für das Richterrecht: vergleichsweise unzulängliche Systematik; wenig Transparenz; (wegen großer richterlicher Ermessensspielräume) ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit.

Die Errungenschaftsgemeinschaft wäre auch in der Lage, den Rechtsverkehr vor Vermögensverschiebungen innerhalb der Ehe oder Eingetragenen Lebenspartnerschaft besser zu schützen. Kreditgeber und wirtschaftliche Akteure sind zwar schon heute in der Lage, durch die Mithaftung des anderen Partners oder der anderen Partnerin eine Situation ähnlich der Errungenschaftsgemeinschaft herzustellen. Andere Gläubiger und Gläubigerinnen wie z. B. unterhaltsberechtigte Kinder aus früheren Ehen sind hierzu jedoch nicht in der Lage. Die Errungenschaftsgemeinschaft könnte auch hier größere wirtschaftliche Gerechtigkeit bringen.

Die Einführung des Güterstands der Errungenschaftsgemeinschaft erfordert eine Reihe von Folgeentscheidungen, insbesondere zur Frage, welche Güter dem Zugewinn zuzurechnen sind. Die Sachverständigenkommission empfiehlt deshalb eine vorbereitende rechts- und sozialwissenschaftliche Untersuchung.