Prävalenz- und Dunkelzifferstudie aus intersektionaler Perspektive beauftragen
Quelle: Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.2, S. 208
Steckbrief
Adressat*innen
- Bundesregierung
- Forschende/Hochschulen
Gleichstellungsbericht
Dritter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.IV.2, S. 208
Themenfelder
- Digitalisierung
- Gewalt
Die Sachverständigenkommission unterstreicht die Relevanz des Beschlusses der 30. GFMK, der die Bundesregierung aufforderte, „eine repräsentative empirische Studie zu digitaler Gewalt gegen Frauen vorzulegen, um von digitaler Gewalt betroffene Frauen in Zukunft besser unterstützen und wirkungsvolle Präventionsmaßnahmen entwickeln zu können“. Die Sachverständigenkommission empfiehlt darüber hinaus, im Rahmen einer solchen Prävalenzstudie auch entsprechende Dunkelfeldstudien zu beauftragen sowie Forschungsvorhaben zum Thema geschlechtsbezogene digitale Gewalt zu fördern, insbesondere Studien, die eine intersektionale Perspektive haben.
Dabei sollte auch die geschlechtsbezogene Gewaltbetroffenheit von Jungen und Männern erhoben werden, sei es im öffentlichen Raum oder in der Partnerschaft, sei es im familiären und häuslichen Bereich, sei es in der Pflege oder in der Kinder- und Jugendarbeit. Darüber ist wenig bekannt. Auch wenn ganz überwiegend Frauen von sexualisierter Gewalt betroffen und Männer in der Regel diejenigen sind, welche die Tat begehen, muss männliche Verletzlichkeit anerkannt und sichtbar gemacht werden.
Zudem sollten die polizeiliche Kriminalstatistik sowie die Statistiken der Landespolizeibehörden so erweitert werden, dass – beispielsweise bei Straftatbeständen wie Beleidigung oder üble Nachrede – neben dem Geschlecht von Opfern und Täter*innen auch erfasst wird, ob digitale Medien eine Rolle spielten.