Potenziale gemeinschaftlichen Wohnens besser erschließen (Co-Housing)
Quelle: Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.6, S. 122
Steckbrief
Adressat*innen
- Kommunen
Gleichstellungsbericht
Vierter Gleichstellungsbericht, Kapitel B.6, S. 122
Themenfelder
- Geld
- Nachhaltigkeit/Klima
Vor allem in Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt stellt der Zugang zu geeigneten Flächen eine zentrale Barriere für Co-Housing-Initiativen dar. Kommunen können die Verbreitung gemeinschaftlicher Wohnformen fördern, indem sie Flächen für Initiativen mithilfe des Verfahrens der Konzeptvergabe zum Beispiel als Erbpacht zur Verfügung stellen.
- Die Sachverständigenkommission empfiehlt, dass Kommunen bei solchen Verfahren für die Vergabe von Flächen Qualitätskriterien definieren, die a) die Vergemeinschaftung von Sorgearbeit, zum Beispiel durch Gemeinschaftsräume, und b) die Begrenzung der individuellen Wohnfläche, etwa durch die Festlegung von Mindestbelegungen für Wohnungen, besonders honorieren.
- Damit Frauen einen besseren Zugang zu Co-Housing-Projekten haben, sollten die Kommunen Genossenschaften oder andere Trägermodelle der neuen Wohngemeinnützigkeit bei der Vergabe städtischer Flächen bevorzugen. Zudem sollten sie bei der Konzeptvergabe die Auflage machen, dass Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen geschaffen wird, zum Beispiel durch den Bau von Sozialwohnungen. Darüber hinaus könnten Konzeptvergaben für die Vergabe von Flächen durch private Eigentümer*innen ausgeweitet werden, zum Beispiel Kirchengemeinden.
- Durch die Förderung lokaler Netzwerkstellen für gemeinschaftliches Wohnen können Kommunen den Wissenstransfer und Austausch von Erfahrungen über gemeinschaftliches Wohnen fördern. Projektbörsen erleichtern Interessierten den Zugang zu Projekten und Wohnungen.