Öffentliche Unternehmensplattform für Entgelttransparenz einrichten

Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.I.3.c., S. 129 f.
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Unternehmen
Gleichstellungsbericht

Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.I.3.c., S. 129 f.

Themenfelder
  • Arbeit
  • Macht

Die Sachverständigenkommission empfiehlt, eine öffentliche Unternehmensplattform durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) einzurichten, eventuell verlinkt mit dem „German Gender Index“ der Börse Hannover.

Die Plattform soll die folgenden Maßnahmen für Gleichstellung transparent darstellen:

  • Zielvorgaben der Unternehmen für den Frauenanteil auf den (verschiedenen) Hierarchiestufen
  • Auszeichnungen in Form eines Rankings („naming and shaming“)

Unabhängige jährliche Messungen und Dokumentationen zur Analyse der Geschlechtervielfalt in Aufsichtsräten, Vorständen und oberen Führungsetagen in privaten und öffentlichen Unternehmen sollten öffentlich gefördert werden.

Die Sachverständigen empfehlen der Bundesregierung, mit Personalberatungsbranchenverbänden einen Code of Ethics (Ethikkodex/Ethikrichtlinie) auszuhandeln, der Gleichstellung und Diskriminierungsschutz bei der Besetzung von Aufsichtsrats-, Vorstands- und weiteren Führungspositionen anmahnt. Verfahren und Umsetzungsinstrumente sollten sich am Deutschen Corporate Governance Kodex orientieren, insbesondere bei der Verankerung von Berichtspflichten.