Öffentliche Debatte über die Vorstellungen von „Vollzeit“ führen

Quelle: Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.I.1.b., S. 121 f.
Steckbrief
Adressat*innen
  • Bundesregierung
  • Organisationen der Wirtschaftsförderung
  • Unternehmen
Gleichstellungsbericht

Zweiter Gleichstellungsbericht, Kapitel C.I.1.b., S. 121 f.

Themenfelder
  • Macht
  • Zeit

Eine öffentliche Debatte über Arbeitszeit ist erforderlich. Diese sollte die gesellschaftliche Vorstellungen über „normale Vollzeitarbeit“ mit Blick darauf hinterfragen, ob sie Erwerbs- und Sorgearbeit im Leben jedes Menschen vorsehen und ermöglichen. Solche Debatten können in Zusammenhang mit Kampagnen zur Sichtbarkeit von Rollenvorbildern gefördert werden, siehe zum Beispiel das Programm „Erfolgsfaktor Familie“, die „Charta für familienbewusste Arbeitszeiten“ oder das Memorandum „Familie und Arbeitswelt – Die NEUE Vereinbarkeit“.

Es gilt  darüber nachzudenken, wie das Steuer- und das Sozial(versicherungs)system eine neue Arbeitszeitnorm sowie lebensphasenorientierte Reduktionen der Arbeitszeit flankieren und finanzieren können. Finanzielle Absicherungen kommen für die Kommission darüber hinaus auch als Entgeltersatz in Betracht.

Die Idee der Ziehungsrechte sollte als mögliche Leitidee für die die öffentliche Finanzierung von Arbeitszeitreduzierungen oder Erwerbsunterbrechungen angesetzt werden. Danach wäre nicht jede Erwerbsunterbrechung oder Arbeitszeitreduzierung mit Steuermitteln oder durch Sozialversicherungsleistungen zu fördern beziehungsweise zu finanzieren. Legitim erscheint der Kommission eine öffentliche Finanzierung jedoch insbesondere dort, wo Einkommensverluste zu kompensieren sind, die auf gesellschaftlich notwendige Sorge für andere Personen zurückgehen, wie im Fall des Elterngeldes.